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Zu niedrige Pflegestufe zuerkannt: AK setzte für Rohrbacherin höhere Einstufung durch

Petra Hanner, 19.03.2026 11:11

BEZIRK ROHRBACH. Knapp vier Millionen Euro hat die Arbeiterkammer 2025 im Bezirk Rohrbach für ihre Mitglieder erkämpft – Geld, das ohne ihren Einsatz verloren gegangen wäre.

  1 / 2   Viele Fälle aus dem Sozialrecht, bei denen die AK hilft, drehen sich um Pension und Pflegegeld. (Foto: FATIR29 - stock.adobe.com)

So geschehen bei einer 65-jährigen Frau, die unter Demenz leidet und Depressionen hat. Ehemann und Tochter suchten wegen einer Verschlechterung ihres Gesundheitszustandes bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) um Erhöhung der aktuellen Pflegestufe 2 an. Diese bewilligte Pflegestufe 3. Die Angehörigen ließen den Pflegeaufwand durch die AK Rohrbach prüfen und klagten gegen den PVA-Bescheid. Das Gericht erkannte der Frau nach einer erneuten Begutachtung durch einen beeideten Sachverständigen Pflegestufe 5 zu.

Oberösterreichs Arbeiterkammer-Präsident Andreas Stangl verweist auf eine aktuelle AK-Studie, die der PVA generell kein gutes Zeugnis ausstellt: „Ihre Gutachten halten häufig vor Gericht nicht, da mangelt es offensichtlich an Qualität. Außerdem zeigt die Studie geschlechtsspezifische Unterschiede bei der Begutachtungspraxis auf“, kritisiert der Präsident.

Pension & Pflegegeld

Der Fall der dementen Dame aus dem Bezirk Rohrbach ist nur einer von 106 Sozialrechtsangelegenheiten, in denen die AK Rohrbach im Vorjahr helfen konnte.

Knapp 2,6 Millionen Euro sind dabei an die Mitglieder ausgezahlt worden, überwiegend in Fällen rund um Pension und Pflegegeld. Zusätzlich wurde für 38 Arbeitnehmer aus vier insolventen Betrieben im Bezirk 1,1 Million Euro durchgesetzt. „Das ist ein auffallend hoher Betrag für uns“, erklärt AK-Bezirksstellenleiter Thomas Jäger.

Fairness im Arbeitsleben

Im Bereich des Arbeitsrechts waren es knapp 300.000 Euro, die die AK Rohrbach für Mitglieder erkämpfte. Die Spanne der Summen reichte von 62 Euro für eine Frau, die einen Tag bei einer Firma beschäftigt war und ihr Entgelt nicht erhielt, bis 30.000 Euro für einen Beschäftigten, der seine Abfertigung nicht bekommen hätte.


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