Katzenleid durch Kastration der Samtpfote verhindern
SCHÄRDING. Jährlich werden unzählige Katzen geboren. Eine große Anzahl dieser Katzen ist leider ungewollt und unerwünscht. Noch immer werden diese zum Teil durch verbotene und tierquälerische Methoden wie Vergiften, Erschlagen oder Ertränken „entsorgt“. Das Katzenleid könnte verringert werden, wenn Katzen kastriert würden. Die Katzenkastrationspflicht ist im Tierschutzgesetz verankert.
Auch im Bezirk Schärding ist die Überpopulation von Katzen ein präsentes Problem. Besonders schockierend ist, dass viele Katzenwelpen einfach entsorgt werden. Besonders schlimm ist es auch, wenn junge Katzen einfach irgendwo ausgesetzt werden. Diese Katzenbabys haben in freier Wildbahn keine Überlebenschance und gehen elend zugrunde. Katzenleid könnte mit einer Kastration der Samtpfote entgegengewirkt werden. Seit 1. April gilt ein neues Kastrationsgesetz, das auch Katzen in bäuerlicher Haltung miteinschließt. Tips fragte beim Tierschutzresort des Landes OÖ zum Thema Kastrationspflicht nach.
Tips: Seit 1. April gilt ein neues Kastrationsgesetz für Katzen: wie lautet dieses?
Tierschutzresort Land OÖ: Unmittelbare Grundlage ist die sogenannte „2. Tierhaltungsverordnung“ des Bundes. Dessen Anlage 1 (“Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren), Punkt 2. (“Mindestanforderungen für die Haltung von Katzen“), Absatz 10 lautet: Werden Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie gehalten, so sind sie von einem Tierarzt kastrieren zu lassen, sofern diese Tiere nicht zur Zucht verwendet werden.
Tips: Worin besteht der große Unterschied zum bis 31. März geltenden Gesetz?
Tierschutzresort: Das zuständige Bundesministerium für Gesundheit und Frauen (BMFG) verlautbart dazu auf seiner Homepage folgenden Text: „Kastrationspflicht auch für Katzen in bäuerlicher Haltung: In der Vergangenheit ist es zu Missverständnissen bei der Pflicht der Kastration von Katzen gekommen. Bisher war geregelt, dass jedes Tier kastriert werden muss, wenn es sich auch draußen aufhält. Ausgenommen waren Katzen, die zur Zucht verwendet werden, sowie Katzen „in bäuerlicher Haltung“. Unter „bäuerlicher Haltung“ wurden Katzen gemeint, die am bzw. in der Nähe von Bauernhöfen leben, dort eventuell Futterreste bekommen, aber keinem Halter in dem Sinne zuzuordnen sind, dass dieser die Tiere tatsächlich in seiner Obhut hat und daher für sie verantwortlich ist. Seit 1. April sind bei Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie nur noch Zuchtkatzen von der Kastrationspflicht ausgenommen. Zahlreiche Katzenjunge landen in einem Tierheim oder werden schlimmstenfalls sogar getötet, weil sich freilaufende Katzen unkontrolliert paaren und die Besitzerinnen und Besitzer dann nicht wissen, was sie mit den Jungtieren machen sollen. Mit der Kastrationspflicht für alle freilaufenden Katzen werden solche Fälle künftig verhindert.
Tips: Wie sieht es mit der Kastration von Streunerkatzen aus?
Tierschutzresort: Das Land OÖ hat hier seit 2011 ein eigenes Projekt in dem gemeinsam mit Tierschutzorganisationen Streunerkatzen kastriert werden. Wir beteiligen uns mit 75 Euro pro Katze. Dafür wird die Katze von den Partnerorganisationen eingefangen, gechippt und als Streunerkatze registriert und natürlich auch kastriert. Danach wird sie im Regelfall wieder an dem Ort wo sie eingefangen wurde ausgesetzt. Zielgruppe sind verwilderte, scheue Hauskatzen.
Tips: Wie lautet die genaue Definition von Streunerkatzen?
Tierschutzresort: Nach unserer Projektdefinition sind das scheue, verwilderte Hauskatzen, die man meistens nur mit einer Lebendfalle fangen kann.
Tips: Wer kontrolliert das neue Gesetz?
Tierschutzresort: Behörden im Sinne des Tierschutzgesetzes sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Das war auch bisher so. An der Behördenzuständigkeit hat sich nichts geändert.
Tips: Welche Strafen drohen Katzenhaltern (auch Bauern), die ihre Katze nicht kastrieren lassen?
Tierschutzresort: Das kommt immer auf den einzelnen Fall und den zugrundeliegenden Sachverhalt an. Die Behörde kann zuerst auch auffordern, seine Katze innerhalb eines bestimmten Zeitraumes kastrieren lassen, und einen entsprechenden Nachweis zu erbringen. Wenn beharrlich keine Kastration erfolgt, wird es auch Strafen (Verwaltungsstrafe gem. § 38 Tierschutzgesetz) geben. Primär geht es aber letztlich immer darum, dass die erforderlichen Kastrationen erfolgen.
Tips: Sind seit 1. April mehr Anzeigen bei der BH eingelangt, die gegen Bauern gehen, die ihre Katzen nicht kastrieren lassen?
Tierschutzresort: Laut Auskunft der Tierschutzombudsstelle gibt es vermehrt Anzeigen, allerdings ist nicht nachvollziehbar, ob diese immer Landwirte betreffen. Jedenfalls gibt es eine größere Sensibilität für dieses Thema.
Tag der offenen Tierheime
Anlässlich des am 4. Oktober 2016 stattfindenden Welttierschutztages lädt Tierschutz-Landesrätin Birgit Gerstorfer am Samstag, 1. Oktober 2016, zum Tag der offenen Tür in den oberösterreichischen Tierheimen. Die Tierheime bieten interessierten Besuchern die Gelegenheit, sich vor Ort über ihre Tätigkeiten zu informieren, Fachinformationen zur artgerechten Tierhaltung einzuholen und die Möglichkeit, den „Freund fürs Leben“ zu finden. Das Ziel der Veranstaltung ist es auch heuer wieder, die Leistungen der oberösterreichischen Tierheime und Tierschutzorganisationen, die sich mit viel Hingabe für ausgesetzte, zurückgelassene oder vernachlässigte Tiere einsetzen, zu präsentieren.
Jahr für Jahr wird vielen Haustierbesitzern klar, dass ein Haustier nicht mehr in ihre persönliche Lebensplanung passt. Besonders drastisch ist es zur Urlaubssaison, aber auch nach den Weihnachtsfeiertagen gibt es eine traurige Hochsaison in Oberösterreichs Tierheimen. Zu Weihnachten werden leider – trotz zahlreicher Warnungen – nach wie vor immer wieder (ungewünschte) Haustiere verschenkt. Viele von diesen Tieren finden in Oberösterreichs Tierheimen eine zwischenzeitliche Heimat. Ein großer Teil der Tiere kann zwar rasch an neue Besitzer weitervermittelt werden, jedoch warten nach wie vor einige Tiere darauf, ein neues Zuhause zu finden.
Thema Tierschutz
Mit dem Tag der offenen Tür in den oberösterreichischen Tierheimen soll das Thema Tierschutz in Oberösterreich einmal mehr in den Vordergrund gerückt werden. Im Mittelpunkt stehen dabei auch die Mitarbeiter in den oberösterreichischen Tierheimen, die mit viel Einsatz und Liebe versuchen, den Tieren eine kurzzeitige Heimat zu bieten. „Mein Dank gilt allen, die sich im Tierschutz engagieren und anlässlich des Tages der offenen Tür ein so abwechslungsreiches Rahmenprogramm auf die Beine stellen“, so die für den Tierschutz zuständige Landesrätin Birgit Gerstorfer.
Arche Sternenhof in Engelhartszell
Die Arche Sternenhof in Engelhartszell widmet ihren Tag der offenen Tierheime (13 bis 17 Uhr) speziell dem Thema einer artgerechten Katzenhaltung und bietet ganztägige Führungen durch das Tierheim an.
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