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SIGHARTING, WIEN. ÖVP-Klubobmann August Wöginger dankt der Bevölkerung für ihr vorbildliches Einhalten der notwendigen Maßnahmen und präsentiert weiteren Fahrplan. 

August Wöginger (Thomas Tops)
August Wöginger (Thomas Tops)

„Es ist der Erfolg aller Menschen, in unserem Land, die sich so vorbildlich an die notwendigen Maßnahmen halten“, erklärt ÖVP-Klubobmann und ÖVP-Bezirksparteiobmann August Wöginger zur Situation, dass es möglich ist, das Land „wieder hochzufahren.“ „Schrittweise und unter Einhaltung strikter Vorschriften werden nun die Schulen geöffnet. Dabei ist wichtig: Klassen werden in zwei Gruppen geteilt und im Schichtbetrieb unterrichtet. Regelmäßiges Händewaschen, Abstandhalten und das Tragen von Mund-Nasen-Schutz sind dabei verpflichtend“, berichtet Wöginger.

Fahrplan für Schulen

Der Fahrplan für die Schulen: Am 4. Mai startet der Betrieb für Maturanten, Handelsschulen, Lehrlinge, Berufsschulen. Ab 15. Mai geht es für alle Volksschulen, Mittelschulen, die AHS-Unterstufe, Sonderschulen sowie für Deutsch-Förderklassen für sechs bis 14-Jährige wieder los. Und am 29. Mai beginnen Berufsschüler, Polytechnische Schulen, die Sekundarstufe 1 sowie für alle ab 15-Jährigen.

Startschuss für Gastronomie

Der 15. Mai sei schließlich für die Gastronomie der Stichtag für die Öffnung. „Doch auch hier gibt es strikte Maßnahmen, die einzuhalten sind“, sagt Wöginger. Sperrstunde sei für alle um 23 Uhr. „Das Tragen von Mund-Nasen-Schutz sowie die Einhaltung eines Sicherheitsabstands von einem Meter sind verpflichtend. Maximal vier Erwachsene Menschen mit ihren Kindern dürfen gemeinsam an einem Tisch sitzen, auch ohne einen Meter Sicherheitsabstand. Gäste müssen sitzen und zwischen den Gästen, die nicht an einem Tisch gemeinsam sitzen, muss ein Mindestabstand von einem Meter gewährleistet sein. Ein Schankbetrieb an der Theke ist nicht erlaubt. Das Servicepersonal muss im Indoor-Bereich Mund-Nasen-Schutz tragen, Gäste müssen am Tisch keinen Mund-Nasen-Schutz tragen. Und Tische sind in der Regel vorab zu reservieren, Gruppenreservierungen für mehrere Tische sind nicht erlaubt“, erklärt Wöginger.

Gottesdienste

Ab dem 15. Mai seien zudem Gottesdienste unter Sicherheitsvorkehrungen wieder erlaubt und auch Tierparks dürfen wieder ihre Outdoor-Bereiche für Besucher öffnen, wenn gewährleistet ist, dass ein Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden kann. „Und mit 29. Mai geht es für Schwimmbäder und Freizeitanlagen sowie Beherbergungsbetriebe für private Nächtigungen und Sehenswürdigkeiten sowie touristische Betriebe wieder los. Für Indoor-Bereiche gilt zusätzlich die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und die Beschränkung auf mindestens 10 Quadratmeter Besucherraum pro Besucher“, meint Wöginger abschließend.


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