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ST. AEGIDI. Hunde und Katzen zählen zu den beliebtesten Haustieren und sind für deren Halter nicht nur Tiere, sondern Familienmitglieder. Immer wieder hört man von ausgelegten Giftködern, wie jetzt erst kürzlich in St. Aegidi (siehe Facebook-Post). Tiere, die einen solchen Giftköder fressen, bekommen meist heftige Schmerzen, die zum qualvollen Tod führen können. Für den Tierhalter würde das den Verlust eines geliebten Familienmitgliedes bedeuten.

  1 / 2   Die gefährlichen Köder sind neben Giftstoffen auch oft gespickt mit Nägeln oder Schrauben. Symbolbild: Weihbold
Giftköder gibt es in unterschiedlichster Form, wie Tierärzten Susanne Stiegler im Tips-Gespräch erzählt: „Am häufigsten kommen wohl präparierte Nahrungsmittel wie Fleischstücke, Pralinen oder auch Äpfel vor. Diese werden mit giftigen Substanzen oder schneidenden oder stechenden Materialien versetzt. Diese vorsätzlich ausgelegten Köder müssen von Rattengiftsäckchen oder Schneckenkorn unterschieden werden, die leider auch von Heimtieren, wie Hunde und Katze, unabsichtlich aufgenommen werden können.“Bei Verdacht auf Vergiftung sofort zum TierarztDie Symptomatik einer Vergiftung kann sehr unterschiedlich und unspezifisch aussehen und reicht laut Stiegler von Speicheln und Erbrechen bis hin zu tonisch-klonischen Krämpfen und Bewusstlosigkeit. Ein Giftnachweis ist auch für den Tierarzt äußerst schwierig bis unmöglich, da auch er den Giftköder meist nicht zu sehen bekommt. „Nichtsdestotrotz ist bei Verdacht auf eine Vergiftung umgehend ein erfahrener Tierarzt aufzusuchen. Sollte der Tierhalter die Aufnahme des vermuteten Giftes beobachtet haben, könnte die Mitnahme etwaiger Reste sehr hilfreich sein“, rät Susanne Stiegler den Tierliebhabern. Die Behandlung von Vergiftungen ist meist eine symptomatische. Es wird versucht, mittels Infusionen und Injektionen die Giftstoffe aus dem Organismus auszuspülen oder mittels Gegenmittel die Wirkung des Giftstoffes, sofern bekannt, aufzuheben. Im Vorjahr musste die Brunnenthaler Tierärztin mehrere vergiftete Tiere behandeln. „Die aufgetretenen Vergiftungen waren einerseits Katzen im Grüntalgebiet, die in Seitenlage und krampfend vorgestellt wurden, zum anderen Hunde mit tonisch-klonischen Krämpfen“, so Stiegler. Ein Giftnachweis war nicht möglich, aber es bestand zumindest bei den Hunden der Verdacht einer Carbamat-Vergiftung (Schneckenkornvergiftung). Die eingeleitete Therapie war bei den Hunden erfolgreich. „Den Katzen konnte ich in diesem Fall leider nicht allen helfen“, bedauert die Tierärztin.Strafen bis 15.000 EuroWer einen Giftköder auslegt, macht sich strafbar. Laut Strafgesetzbuch macht man sich der Tierquälerei schuldig, wenn man unter anderem „ein Tier roh misshandelt oder ihm unnötige Qualen zufügt“ (StGB §222/1) und wird dann mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen bestraft. Sollte das Gericht nicht zuständig sein, dann greift das Tierschutzgesetz, das ein Verbot der Tierquälerei beinhaltet. “Laut § 5 (1) ist es verboten, einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder es in schwere Angst zu versetzen. Gegen Absatz 1 verstößt insbesondere, wer einem Tier unter anderem Nahrung oder Stoffe vorsetzt, mit deren Aufnahme für das Tier offensichtlich Schmerzen, Leiden, Schäden oder schwere Angst verbunden sind“, erklärt Friedrich Burgstaller von der Bezirkshauptmannschaft Schärding. Nach § 6 des Tierschutzgesetzes ist es außerdem verboten, Tiere ohne vernünftigen Grund zu töten. “Wer gegen das Tierschutzgesetz verstößt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist von der Behörde mit einer Geldstrafe bis zu 7500 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 15.000 Euro zu bestrafen. In schweren Fällen der Tierquälerei ist eine Strafe von mindestens 2000 Euro zu verhängen“, so Burgstaller abschließend.  

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