ST. PÖLTEN, AMSTETTEN, KREMS, WIENER NEUSTADT. Die Niederösterreichische Ärztekammer nützte den Aktionstag für das Volksbegehren „SOS Medizin“. Über tausend Unterstützungserklärungen in sechs Städten wurden an Interessierte verteilt.
Passanten auf den Straßen in St. Pölten, Amstetten, Krems, Stockerau, Mistelbach und Wiener Neustadt wurden am gestrigen Aktionstag mit Flugblättern über die nachteiligen Auswirkungen der 15a Vereinbarungen auf die Gesundheitsversorgung informiert. Christoph Reisner, Präsident der NÖ Ärztekammer betont: „Wir konnten über tausend Unterstützungserklärungen für das Volksbegehren „SOS Medizin“ an interessierte Menschen verteilen und sie darüber informieren, dass die Politik in den nächsten fünf Jahren 4,3 Milliarden Euro weniger in das Gesundheitswesen investieren wird. Die geplanten Änderungen betreffen nicht nur die Ärzte, sondern alle, die jetzt oder später einmal medizinische Behandlung brauchen.“
Enormes Interesse
Viele Passanten wollten gleich mehrere Unterstützungserklärungen für alle Familienmitglieder mitnehmen. In Niederösterreich waren die Ordinationen am Aktionstag, der von der Österreichischen Ärztekammer ausgerufen worden war, geöffnet. „Wir wollen nicht, dass Ärzte weniger für Patienten da sind, sondern im Gegenteil, dass die Versorgung bestmöglich ist und bleibt. Daher hatten Niederösterreichs Ärzte ihre Ordinationen gestern ganz normal geöffnet, sie haben ihre Patienten betreut und behandelt und sie darüber hinaus über das österreichweite Volksbegehren „SOS Medizin“ informiert“, berichtet Dietmar Baumgartner, Vizepräsident und Kurienobmann der niedergelassenen Ärzte der NÖ Ärztekammer.
Fakten zum Volksbegehren „SOS Medizin“
Mit dem von der NÖ Ärztekammer initiierten österreichweiten Volksbegehren „SOS Medizin“ wird der Erhalt ärztlicher Einzelordinationen und Gruppenpraxen, die Begrenzung der Arbeitszeiten für Spitalsärzte, die Beibehaltung der Kostenrückerstattung von Wahlarzthonoraren sowie die Möglichkeit der direkten Medikamentenabgabe in Einzelfällen gefordert. Unterstützungserklärungen zur Einleitung des Volksbegehrens können bis Ende Februar 2017 auf Gemeindeämtern und Magistraten unterzeichn