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Fremdwährungskredite, Probleme mit Versicherungen und Co: Verbraucherschlichtung steht Konsumenten zur Seite

Leserartikel Philipp Hebenstreit, 22.02.2017 12:34

ST. PÖLTEN. Die Anfang 2016 neu installierte Stelle für Verbraucherschlichtung hat sich bereits bewährt. Im Vorjahr wurden in Niederösterreich 95 Fälle abgehandelt. Konsumenten können sich im Streitfall mit Unternehmen an diese Schlichtungsstelle wenden.

Zogen Bilanz über das erste Jahr der Schlichtungsstelle (von links): Hermann Germ, Karin Renner und Simon Eder. Foto: Herbert Käfer

2016 neu installiert könne die Verbraucherschlichtung bereits mit einer eindrucksvollen Bilanz aufwarten, so Landeshauptmann-Stellvertreterin Karin Renner (SPÖ): „95 Fälle hat die Verbraucherschlichtung im vergangenen Jahr bearbeitet. 39 davon wurden bereits abgeschlossen und dabei 78.765 Euro für die Konsumenten erkämpft. Daher ist es mir ein besonderes Anliegen, dass alle Niederösterreicher einerseits die Information bekommen, dass es eine solche außergerichtliche Möglichkeit gibt und andererseits, dass die Menschen diese auch möglichst ortsnah mit ihren Problemen beschäftigen können.“ Diesbezüglich sei man derzeit in der Koordination von ersten Terminen für regionale Sprechstunden in Niederösterreich. Beschwerden können außerdem sowohl per Internet unter www.verbraucherschlichtung.at, als auch per Post, per E-Mail oder persönlich im Büro der Schlichtungsstelle eingebracht werden. Diese hilft bei Streitigkeiten und unterstützt, als neutraler Vermittler, die Konsumenten und Unternehmen dabei, Probleme gemeinsam zu lösen. Die Zuständigkeit erstreckt sich von Gewährleistungs- und Garantiestreitigkeiten, über Reiseprobleme, Streitigkeiten mit Handwerkern, Probleme bei Fremdwährungskrediten bis hin zu Versicherungen oder Kündigungen von Abos und Mitgliedschaften.

„Kein Problem zu klein oder zu groß“

Hermann Germ, Obmann der Verbraucherschlichtung: „Der Verbraucherschlichtung ist kein Problem zu klein oder groß. Egal ob es um zehn Euro oder ein finanziell gewichtiges Fremdwährungskreditproblem geht, ob die Traumreise zum Albtraum wird, der neue HD Fernseher schwarz bleibt oder die Versicherung die Zahlung verweigert – die Verbraucherschlichtung kann helfen. Fair, rasch und kostenlos.“

Derzeit sei die Teilnahme an Schlichtungsverfahren bei der Verbraucherschlichtung für Unternehmen freiwillig. Die Teilnahmequote ist, in Anbetracht dessen, mit über 77 Prozent zwar durchaus respektabel, so Germ weiter: „Trotzdem würde man mit einer Pflicht zur Teilnahme den Frust vieler Konsumenten über eine allfällige Nichtteilnahme von Unternehmen beseitigen. Dies wäre dem Abbau von möglichen Vorurteilen der Verbraucherschlichtung gegenüber, dienlich – auch für Unternehmen, die sich damit vielleicht unnötige Gerichtsverfahren ersparen könnten.“ 

Gerichtsverfahren würden Verlierern produzieren, so Simon Eder, Geschäftsführer der Verbraucherschlichtung: „Bei Schlichtungsverfahren gehen idealerweise alle als Gewinner auseinander. Als neutrale Vermittlungseinrichtung unterstützt die Verbraucherschlichtung Konsumenten und Unternehmen gleichermaßen dabei, Streitigkeiten beizulegen. In Schlichtungsverfahren kann dabei auch abseits von rechtlichen Überlegungen an Lösungen gearbeitet werden, mit denen alle Beteiligten zufrieden sind.“ 


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