"Als Wirt musst du mit Fingerspitzengefühl agieren"
URFAHR-UMGEBUNG. Die Gastronomie kämpft zurzeit an vielen Fronten – Registrierkassenpflicht, ein mögliches Rauchverbot und Personalprobleme. Den Gästen stellen die Wirte im Bezirk jedoch ein gutes Zeugnis aus.

Eine Tischreservierung für vier Personen und dann fällt der Gruppe plötzlich ein, nicht zu kommen oder lieber in ein anderes Restaurant zu gehen. In Städten wie Wien oder New York ein anscheinend gravierendes Problem. Daher denken Wirte offen über Stornogebühren nach oder verlangen schon bei der Reservierung eine Anzahlung. In Urfahr-Umgebung ist dies in den meisten Fällen nicht notwendig, denn im Bezirk werden Gastronomen in der Regel von den Gästen bei Verhinderung informiert.
Fingerspitzengefühl ist gefragt
Karl Wögerer, Wirt in Feldkirchen: „Es kommt eigentlich bei uns selten vor, dass Gäste nicht anrufen wenn sie nicht kommen können. Das ist bei uns am Land sicher noch besser als in der Stadt.“ Für den Gastronomen ist es jedoch auch wichtig, dass ihn die Gäste aber auch über Änderungen informieren: „Kommen statt vier Gästen nur drei, oder statt sieben gleich zehn, wäre es hilfreich dies zu wissen. So können wir entsprechend reagieren und auf die Situation eingehen. Und auch bei Verspätungen sollte man den Wirt informieren“, erklärt Wögerer, dem eines sehr wichtig ist: „Als Wirt musst du mit Fingerspitzengefühl agieren, wenn Gäste nicht kommen können. Aber auch der Gast muss für unsere Anliegen ein Verständnis haben.“
Versicherung hilft
In einem Hotel hat man mit Stornos anderer Art zu tun. Hier geht es um die Nichtanreise von Gästen, die womöglich länger im Haus nächtigen. „Wir empfehlen bei einer Reservierung den Abschluss einer Stornoversicherung. Dann hat der Kunde etwa im Fall einer Erkrankung keine Schwierigkeiten“, erklärt Karl Schmalzer, Direktor des Spa Hotel Bründl in Bad Leonfelden.
Eine rechtliche Lösung
Sollte sich die Situation hinsichtlich des Gästeverhaltens auch in Urfahr-Umgebung verschlechtern, ist man vorbereitet: „Wir haben Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Wirte und Gäste erarbeitet. Darin ist auch die Frage von Stornierungen geregelt. Man muss als Gastronom nur den Gast bei einer Reservierung darüber aufklären, dass die AGB gelten“, erklärt Thomas Mayr-Stockinger, der Sprecher der Wirte in Oberösterreich.


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