Arbeiterkammer-Wahlen von 19. März von 1. April
BEZIRK/OBERÖSTERREICH. Vom 19. März bis 1. April finden in Oberösterreich die Arbeiterkammerwahlen statt. Dabei haben mehr als 100.000 eigentlich der Arbeiterkammer zugehörige Mitglieder kein automatisches Wahlrecht.
Das gilt für Lehrlinge, geringfügig Beschäftigte, Arbeitnehmer in Karenz, Präsenz-/Zivildiener und Arbeitslose. Diese können ihr Wahlrecht bis spätestens 27. Jänner aktiv beantragen. Der Spitzenkandidat des „Team ÖAAB-FCG“ im Bezirk Urfahr-Umgebung Bernhard Steiner aus Ottensheim motiviert die Betroffenen dazu: „Man sollte jetzt sein Wahlrecht sichern um bei der AK-Wahl mitbestimmen zu können.“
Einen Antrag stellen
Alle Betroffenen erhalten derzeit ein offizielles Schreiben der Arbeiterkammer, dem auch ein Antragsformular beiliegt. Der Antrag kann postalisch mit dem Formular, persönlich in jeder AK-Bezirksstelle oder per E-Mail an das AK-Wahlbüro (akwahlbuero@akooe.at) gestellt werden. Darüber hinaus gibt es eine Online-Möglichkeit im Rahmen des AK-Wahlservice: webservices.ak-ooe.at/akwahl/. „Die ÖAAB-FCG-Fraktion in der Arbeiterkammer kämpft schon seit Jahren dafür, dass diese Gruppen auch automatisch wahlberechtigt sind“, so Steiner weiter. „Leider wird das von der Mehrheitsfraktion aus parteipolitischen Überlegungen abgelehnt.“
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