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Gallneukrichen: Diskussion um Bauland geht weiter

Andreas Hamedinger, 15.08.2023 07:15

GALLNEUKIRCHEN. In Gallneukirchen beschloss der Gemeinderat – wie Tips berichtete – einen Baupreisdeckel von 190 Euro pro Quadratmeter. Zudem wurden Widmungskriterien beschlossen, nach denen zukünftig beantragte Umwidmungsansuchen von Grünland in Bauland überprüft werden müssen.

Wohnen und neue Häuser werden immer mehr zum Luxus - auch in Gallneukirchen. (Foto: EKH-Pictures/adobe.stock.com)

Eine Zustimmung soll es in Zukunft nur mehr geben, wenn primär Baulücken (zwei bis drei Parzellen) geschlossen werden, die Entwicklungsfläche sich in Zentrumsnähe befindet, die vorhandene technische Infrastruktur (Wasser, Kanal, Energieversorgung oder nicht-fossile Wärme) und das Angebot öffentlichen Personen- und Nahverkehrs in unmittelbarer Nähe ausreichend vorhanden ist.

In Nachbargemeindenschon Realität

Mit dem Beschluss sind aber nicht alle zufrieden. Tips Leser Thomas Karl stellt in einem Leserbrief etwa fest: „In Gallneukirchen steht die Umwidmung (Rodung) von 16.000 Quadratmeter Wald in Bauland an. Für diese anstehende Widmung müsste also schon der gültige Gemeinderatsbeschluss gelten. Die Bebauung wurde auch schon im Gemeinderat beschlossen. Wie viel ist wohl so ein Gemeinderatsbeschluss wert? 16.000 Quadratmeter sind wohl keine „Baulücke“, der Wald, welcher gerodet werden soll, befindet sich weit außerhalb des Zentrums, es gibt keine Infrastruktur, keine Radwege, keine Einkaufsmöglichkeiten oder kein Verkehrskonzept. Auch die Deckelung der Baulandpreise ist keine Erfindung des Gallneukirchner Bürgermeisters, sondern ist in den Nachbargemeinden schon Jahrzehnte Realität.

Noch nicht zur Prüfung vorgelegt

Auf Nachfrage der Tips-Redaktion heißt es dazu aus der Abteilung Raumordnung des Landes Oberösterreich: „Zu der in diesem Leserbrief angeführten Umwidmung ist festzustellen, dass im Jahr 2020 von der Stadtgemeinde Gallneukirchen eine diesbezügliche Änderung des Flächenwidmungsplanes im Rahmen einer Vorprüfung der Abteilung Raumordnung vorgelegt worden ist. Im Rahmen dieser Vorprüfung wurden dann Stellungnahmen von den zuständigen Fachabteilungen eingeholt und der Stadtgemeinde Gallneukirchen übermittelt. Zu einer finalen Beurteilung ist es aber bis jetzt nicht gekommen, weil die Stadtgemeinde diese Flächenwidmungsplan-Änderung noch nicht zur aufsichtsbehördlichen Prüfung vorgelegt hat.

Widmungskategorie „Soziales Wohnen“

„Die von der Gemeinde Gallneukirchen beschlossenen Kriterien für künftige Umwidmungen in Bauland spiegeln in vielen Punkten die Vorgaben und Zielsetzungen unseres Oö. Raumordnungsgesetzes und unserer Oö. Raumordnungsstrategie wieder. Denn mit unserer Raumordnungspolitik wollen wir ganz klar eine Entwicklung nach innen in den Ortskernen, anstelle nach außen an den Ortsrändern erreichen. Auch der Abschluss von Baulandsicherungsverträgen mit den Widmungswerbern ist eine klare Vorgabe an die Gemeinden, um sicherzustellen, dass umgewidmetes Bauland auch tatsächlich bebaut wird. Im Oö. Raumordnungsgesetz ist bereits die Widmungskategorie ‚Sozialer Wohnbau‘ geschaffen worden, die den Gemeinden die Möglichkeit gibt, für leistbares Wohnen zu sorgen“, heißt es dazu aus dem Büro von Wirtschafts- und Raumordnungs-Landesrat Markus Achleitner.

Umwidmung in Bauland ist abhängig von Genehmigung

Auch Gallneukirchens Vizebürgermeisterin Regina Penninger kennt die Sachlage: „Ich möchte festhalten, dass das seit 2020 laufende Umwidmungsverfahren mit den acht Widmungskriterien abgeglichen wurde. Diese stellten bereits die Grundlage für die umfangreichen Beratungen im Planungsausschuss zu dieser Umwidmung dar. Leider ist der Leserbriefschreiber offensichtlich diesbezüglich nicht umfassend informiert. Berechtigt ist die Kritik, dass es sich um eine Umwidmung von Wald in Bauland handelt. Aber wie gesagt, nur unter den Voraussetzungen einer entsprechenden Bebauung. Die Umwidmung in Bauland ist abhängig von der Genehmigung der Bebauungsplanänderung beziehungsweise der aufsichtsbehördlichen Genehmigung des Landes. Der Ausgang ist diesbezüglich offen.


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