Entgeltfortzahlung für Freiwillige bei Großschadensereignissen gesichert
BEZIRK VÖCKLABRUCK. „Die hohe Lebensqualität in unserem Bezirk verdanken wir auch dem Engagement unzähliger ehrenamtlich engagierten Menschen. Als Arbeitnehmervertreter in der Volkspartei freuen wir uns daher, dass der Nationalrat Anfang Juli eine Einsatzprämie für besonders freiwilligenfreundliche Arbeitgeber beschlossen hat, die bei so genannten Großschadensereignissen zur Anwendung kommt“, so ÖAAB Bezirksobfrau Manuela Gschwandtner und Nationalratskandidat Christian Mader.

Nach der neuen Regelung, die auf eine Initiative der ÖVP aufbaut, erhalten ab dem 1. September 2019 Arbeitergeber in der Privatwirtschaft einen Bonus in Form einer Einsatzprämie, die bei Großschadensereignissen mit ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine Dienstfreistellung für Freiwilligentätigkeit bei einer Einsatzorganisation vereinbaren und dadurch Entgeltfortzahlung leisten. Die Einsatzprämie wird 200 Euro pro Tag betragen. Von einem Großschadensereignis spricht man, wenn mindestens 100 Einsatzkräfte mit einer Mindestdauer von acht Stunden im Einsatz sind.
„Wir sind überzeugt, dass damit eine sinnvolle Regelung im Sinne der ehrenamtlichen Einsatzkräfte gefunden wurde, die in unserem Bezirk Vöcklabruck Großartiges leisten. So sind fast 1.000 Freiwillige beim Roten Kreuz im Bezirk Vöcklabruck im Einsatz, und es gibt 115 Freiwillige Feuerwehren im Bezirk Vöcklabruck. Über 10.000 Feuerwehrmitglieder stellen sich für das Wohl der Allgemeinheit zur Verfügung. Darauf dürfen wir zurecht stolz sein“, zeigt sich Bürgermeister Christian Mader, der selbst aktiver Feuerwehrmann ist, mit der Gesetzesänderung zufrieden.
Die beschlossene Regelung beruht auf einem Konzept des Bundesfeuerwehrverbandes, das nun für alle Einsatzorganisationen Anwendung finden wird. „Das Modell bringt eine wichtige Unterstützung für das Ehrenamt, vor allem bei außergewöhnlichen Großschadenslagen. Die „Einsatzprämie“ wird dann einfach und unbürokratisch über die Bundesländer abgewickelt, in deren Zuständigkeit auch der Katastrophenschutz fällt“, erklärt Bezirksobfrau Manuela Gschwandtner abschließend.


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