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WELS. Ein 23-Jähriger ist, weil er unter anderem im Internet den islamistischen Terror befürwortete, von einem Einzelrichter am Landesgericht Wels zu einem Jahr unbedingter Freiheitsstrafe verurteilt worden. Ihm wurde aber Strafaufschub in Aussicht gestellt, wenn er strenge Auflagen erfüllt.
 

Der Angeklagte erschien ohne Verteidiger zur Verhandlung. Foto: APA (Archiv/Pfarrhofer)/HERBERT PFARRHOFER

Die Anklage warf dem aus Tschetschenien stammenden jungen Mann vor, er habe im Internet islamistische und jihadistische Gewalt, Gotteskrieger, Selbstmordattentäter, die IS-Flagge und den Kampf gegen Ungläubige in Fotos und Videos gutgeheißen. Außerdem habe er trotz Waffenverbot ein Klappmesser sowie eine Schreckschusspistole besessen und letztere auch abgefeuert. Er soll auch Kontakt zu einem Mann haben, der für den IS in den Krieg gezogen ist. Bei seiner Festnahme mit Hausdurchsuchung habe er sich der Staatsgewalt widersetzt und einen Cobra-Beamten verletzt.

Bereits mehrere Verurteilungen

Vor Gericht erklärte der Angeklagte, nicht gewusst zu haben, dass er Besuch von der Polizei bekomme. Er habe an einen Überfall geglaubt, die Männer seien schwarz gekleidet und vermummt gewesen und hätten sich in Rumänisch unterhalten. Weil ein Zeuge fehlte, wurde dieser Anklagepunkt ausgeschieden und soll später verhandelt werden.

Der 23-Jährige, der seit 2011 schon sieben Verurteilungen unter anderem wegen Körperverletzung, Diebstahl und nach dem Waffengesetz aufzuweisen hat, war zu den anderen Anklagepunkten im wesentlichen geständig. Allerdings hatte er für seine Taten jeweils Erklärungen.

Über Rechtslage aufgeklärt

Die Schreckschusspistole habe er für Hochzeitsfeiern benötigt, wo aus Freude geschossen werde. Der Richter machte ihn aber darauf aufmerksam, dass das in Österreich nicht üblich sei. Außerdem gab es einen Zeugen, der aussagte, dass die Waffe auch bei anderer Gelegenheit abgefeuert worden sei.

Der Richter musste den Angeklagten auch im Zusammenhang mit anderen Anklagepunkten über die Sitten und Gebräuche und vor allem die Rechtslage in Österreich aufklären. Er widersprach dem 23-Jährigen, der glaubte, nur eigenes Anfertigen von kämpferischen Fotos und Videos sei strafbar, nicht aber die Verbreitung von im Internet gefundenem Material. Er belehrte ihn auch, dass der Aufruf zum Kampf gegen Ungläubige, die Verherrlichung des Märtyrertodes, der nach Ansicht des Angeklagten mit der Aufnahme ins Paradies belohnt werde, und die Einstellung, dass die Scharia das bessere Rechtssystem wäre, falsch sei.

Strafaufschub möglich

Die Strafe für die Verurteilung im Sinne der Anklage mit Ausnahme des Widerstandes gegen Staatsgewalt: Ein Jahr Gefängnis unbedingt.

Wenn er das Urteil annehme, Bewährungshilfe und ein De-Radikalisierungs-Programm absolviere, seiner Arbeit nachgehe und sich auch absolut nichts mehr zuschulden kommen lasse, könne er um Strafaufschub ansuchen. Wenn dieser gewährt werden sollte, werde sich das Gericht nach einem Jahr den Fall noch einmal ansehen.

Dieses Urteil dürfte rechtskräftig werden. Der Angeklagte hat allerdings noch drei Tage Bedenkzeit, weil er ohne Verteidiger zur Verhandlung erschienen ist.


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