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WELS. Der neue Termin steht noch nicht fest. Vor der Vertagung sprach der Angeklagte den Angehörigen sein Beileid aus und gestand mit mindestens 85 km/h unterwegs gewesen zu sein. Bei dem Unfall im Mai dieses Jahres starben ein 15-jährige Mopedfahrer und seine am Sozius sitzende 14-jährige Freundin.

Ein neuer Termin für die Verhandlung am Welser Landesgericht steht noch nicht fest. Foto: Tips
Ein neuer Termin für die Verhandlung am Welser Landesgericht steht noch nicht fest. Foto: Tips

Der Unfall passierte bei der Sauna-Kreuzung (Eisenhowerstraße/Vogelweiderstraße/Salzburgerstraße). Der unbescholtene 21-jährige Arbeiter soll laut Verkehrsgutachten mit mindestens 85 Stundenkilometern bei Gelb oder Rot von der Eisenhowerstraße kommend in die Kreuzung eingefahren sein. Dort erwischte er ein Moped das infolge des Aufpralls mehr als 60 Meter durch die Luft geschleudert wurde. Die beiden Jugendlichen starben wenige Tage später im Krankenhaus.

Die Anklage lautete auf fahrlässige Tötung. Die Verhandlung begann mit einer Entschuldigung und einem Geständnis wegen des Zu-Schnell Fahrens des 21-jährigen Serben. Dass er dabei auch eine rote Ampel missachtet habe, stritt er jedoch ab. Seiner Erinnerung nach sei Grün gewesen.

Auch der gerichtliche Sachverständige war offenbar zu dem Schluss gekommen, dass „nicht unbedingt Rot“ gewesen sein muss, entnahm der Einzelrichter dem Gutachten. Die entsprechende Textpassage in der Expertise interpretierte der Staatsanwalt anders. An der „strafrechtlichen Grundlage“ ändere dies jedoch nichts, merkte der Richter an. Er verwies auf das Geständnis des Angeklagten. Die deutliche Tempoüberschreitung genüge für den angeklagten Straftatbestand der grob fahrlässigen Tötung.

Der Staatsanwalt wollte aber unbedingt weitere Zeugen hören. Der Verdacht stehe im Raum, dass es sich um ein illegales Autorennen gehandelt habe. Einer der Zeugen war nicht erschienen. Deswegen entschied man sich für eine Vertagung, bei der auch der Gutachter gehört werden wird. Ein Termin steht noch nicht fest.


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