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Tips Logo  Anzeige, 05.02.2020 09:44

WELS. „Uns ist es wichtig, dass sich Hinterbliebene bei uns gut aufgehoben fühlen“, unterstreicht Heinrich Walter, Direktor der Bestattung der Stadt Wels. „Deshalb ist es uns ein großes Bedürfnis, dass wir stets höchste Qualität bieten.“

Für Direktor Heinrich Walter und das Team der Bestattung der Stadt Wels ist ein gehobener Qualitätsstandard selbstverständlich. Das wurde nun auch durch das Gütesiegel „Qualitätsbestatter“, mit dem die Bestattung der Stadt Wels als eines der ersten Unternehmen Österreichs ausgezeichnet wurde, bestätigt. Foto: Bestattung

Der Tod eines Menschen ist eine Ausnahmesituation für die Angehörigen. Umso beruhigender ist es für sie, in Zeiten der Trauer und des Schmerzes jemanden hinter sich zu wissen, der sie seriös berät, auf alle Fragen einfühlsam und kompetent antwortet, ihnen vieles abnimmt und eine würdige, individuelle Verabschiedung organisiert.

Zertifizierung

Für all das steht das neue österreichweite Gütesiegel „Qualitätsbestatter“. Es soll den Angehörigen eine Orientierungshilfe bei der Wahl des Bestatters bieten und den gehobenen Qualitätsstandard eines Bestattungsunternehmens bestätigen. „Wir sind eines der ersten Unternehmen in Österreich, die mit dem neuen Gütesiegel „geprüfter Qualitätsbestatter“ ausgezeichnet wurden“, freut sich Heinrich Walter, Direktor der Bestattung der Stadt Wels. Dem Gütesiegel vorausgegangen war eine Prüfung, bei der neben Beratung, Verlässlichkeit und Preisgestaltung auch der gesamte Betrieb bewertet wurde.

Erfahrung und Kompetenz

Für die Bestattung der Stadt Wels ist es seit jeher das wichtigste Kriterium, in allen Bereichen auf höchste Qualität zu achten. „Qualität bedeutet Kompetenz, Erfahrung und Seriosität“, unterstreicht Heinrich Walter. „Darauf können alle, die uns kontaktieren, jederzeit vertrauen. Als Qualitätsbestatter verpflichten wir uns vom ersten Kontakt an freiwillig zu höheren Qualitätsstandards – und das sehr gerne!“ Daher hat die Bestattung der Stadt Wels diese Zertifizierung angestrebt, weil dafür die Auflagen wesentlich höher sind als jene für das Gütesiegel „Bestattung staatlich geprüft“, das ebenfalls geführt werden darf.