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Mund-Nasenschutz (MNS)-Pflicht bei den Wels Linien
WELS. Mit Dienstag, 14. April, tritt die MNS-Pflicht in öffentlichen Personen und Nahverkehr in Kraft. Das bedeutet in den Bussen der Wels Linien den vorgeschrieben Schutz tragen und mindestens einen Meter Abstand zu haushaltsfremden Personen halten.

Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahres sind von der MNS-Pflicht ausgenommen. „Bitte nutzen Sie öffentlichen Verkehrsmittel derzeit nur, wenn es absolut notwendig ist, beispielsweise um in die Arbeit zu kommen“, heißt es seitens der Wels Linien.


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