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WELS. Summa Summarum geht es um rund 2,3 Millionen Euro, die in dem Unterstützungspaket stecken. Kernstück ist die Einmalzahlung. Aber es geht auch um die Kostenübernahme der Elternbeiträge in der Kinderbetreuung und Ganztagesschulen für jeweils zwei Monate und Ersatz bei der mobilen Betreuung und Pflege für einen Monat.

Das Welser Rathaus (Foto: Tips)
Das Welser Rathaus (Foto: Tips)

Der Gemeinderat hat in der Dezember-Sitzung dieses Paket, das bis in den unteren Mittelstand hineinreicht, beschlossen. Neben der Übernahme in der Betreuung und Pflege ist eben diese Einmalzahlung das Kernstück (Anträge und Grenzen siehe Infokasten). Anspruchsberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürger, EU- und EWR- Bürger, die seit mindestens einem Jahr vor der Antragstellung, sowie alle Drittstaatsangehörigen, die seit zehn Jahren vor Antragstellung, ihren Hauptwohnsitz ununterbrochen in der Stadt Wels hatten und bestimmte Netto-Einkommensgrenzen (pro Haushalt) nicht überschreiten.

Alle anspruchsberechtigten Personen erhalten Ende Jänner oder Ende Februar 2023 ein Schreiben. Mit diesem kann die Wels Card dann entsprechend der darin gemachten Angaben abgeholt werden. Neben den angeführten Partnerbetrieben kann die Wels Card auch im eww Kundencenter, im SOMA-Markt sowie bei der OÖ Tafel in Wels-Neustadt eingelöst werden. Folgende Einkommensnachweise werden für die Antragstellung (in Kopie oder digital als PDF) benötigt: Pensionsbescheid 2022, Lohn- und Gehaltszettel des letzten Monats, Bestätigungen über den Bezug von Leistungen des AMS oder der ÖGK, Pflegegeldbescheid, Gerichtsbeschluss oder Vergleich über die Höhe der Unterhaltsleistungen. Jedenfalls mitzubringen beziehungsweise dem Antrag beizulegen ist ein Lichtbildausweis beziehungsweise die Kopie eines Lichtbildausweises. Wichtig: Für Bezieher der Sozialhilfe und des Weihnachtszuschusses ist eine gesonderte Antragstellung nicht erforderlich. Diese werden automatisch erfasst, sofern ein Anspruch besteht.

Anträge sind von Montag, 9. Jänner, bis Freitag, 3. März, im Amtsgebäude Greif zwischen 8 und 12 Uhr möglich. Eine Antragstellung ist auch via e-mail unter unterstuetzungspaket@wels.gv.at oder per Post an Magistrat Wels, Stadtplatz 1, 4600 Wels möglich. Auf wels.gv.at wird das Formular digital erhältlich sein.
Die Subvention beträgt 100 für die antragsstellende Person, sowie jeweils 50 Euro für den in der Haushaltsgemeinschaft eingetragenen Partner und für jedes minderjährige Kind. Auisgezahlt wird mit Wels Card. Netto-Einkommensgrenzen (pro Haushalt): Alleinstehende 1.800 Euro, Ehepartner/Lebensgefährten 2.600 Euro. Pro Kind erhöhen sich diese Grenzen um 120 Euro.

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