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Nächstes Kapitel im Kampf gegen das geplante Zitronensäure-Werk

Online Redaktion, 12.09.2019 23:52

MATZLEINSDORF/LEIBEN. Die Au-Ritter ziehen im Kampf gegen das geplante Zitronensäure-Werk in Bergern in die nächste Schlacht. Jungbunzlauers Unterlagen für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) sind noch bis 11. Oktober öffentlich einsehbar. Bis dahin gibt es die Möglichkeit, Einwendungen zum Vorhaben bei der UVP-Behörde einzubringen. Und das machen die Ritter der Au. Sie haben zudem die so wichtige 200-Unterschriften-Marke geknackt, die ihnen im Verfahren Parteistellung einräumt.

Grafik: Jungbunzlauer
Grafik: Jungbunzlauer

Die Widerstandsgeschichte gegen das geplante Zitronensäurewerk der Firma Jungbunzlauer schreibt mittlerweile viele Kapitel. Seit rund zwei Jahren machen Anrainer, die sich als Bürgerinitiative Ritter der Au formiert haben, gegen den Fabriksbau mobil. Kürzlich präsentierte die Bürgerinitiative gemeinsam mit ihrem Anwalt Wolfgang List ein rund 40-seitiges Papier, mit dem man die Zitronensäureproduktion in Bergern verhindern will. Der Grund: Jungbunzlauer hat im März die Unterlagen für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zur Begutachtung beim Land Niederösterreich eingereicht. Seit 27. August liegen diese Unterlagen zur öffentlichen Einsichtnahme auf.  Noch bis 11. Oktober können schriftliche Stellungnahmen beziehungsweise Einwendungen zum Vorhaben bei der UVP-Behörde eingebracht werden. Die Ritter werden die besagten 40 Seiten einreichen – und ihre Unterschriften. Denn wer mindestens 200 Signaturen von Unterstützern sammelt, die in der Standortgemeinde oder in unmittelbar angrenzenden Gemeinden wahlberechtigt sind, bekommt als Bürgerinitiative Parteistellung. Und das haben die Ritter laut eigenen Angaben schon geschafft.

Angst vor Mikroplastik und Fäkalien

Große Hoffnungen scheinen Anwalt List und seine Ritter aktuell in das Thema Prozesswasser zu setzen. Denn dass Jungbunzlauer zur Produktion Donauwasser und nicht Grundwasser verwenden will, stößt den Werksgegnern sauer auf. „Damit allein steht fest, dass das Projekt abzuweisen ist“, so List. „Es ist allgemein bekannt, dass das Donauwasser in einem extrem schlechten Zustand ist. Jungbunzlauer möge sich überlegen, wie es zu schaffen sei, aus Donauwasser Produktionswasser zu erzeugen, dass den Hygiene-Standards einer Arznei- und Lebensmittel-Produktion entspricht.“ In einem großen Ausmaß seien laut Ritter-Anwalt im Donauwasser Antibiotika, Mikroplastik, Kokain und Fäkalien. Kläranlagen könnten, so List, Mikroplastik und Antibiotika nicht „rausbringen“. Das führe dazu, dass die aus dem Donauwasser hergestellte Zitronensäure Mikroplastik und Antibiotika enthalte, meint der Jurist und betont, dass an allen anderen Jungbunzlauer-Standorten mit Grundwasser produziert werden würde.

„Völlig haltlos“

Anders sieht das naturgemäß der Biotechnologe Josef Gaß der Firma Jungbunzlauer. Er bezeichnet die ins Treffen geführten Einwendungen der Bürgerinitiative als „völlig haltlos“ und schließt Verunreinigungen durch Donauwasser aus. „Das für Prozesszwecke verwendete Donauwasser wird in einem speziellen mehrstufigen Reinigungsverfahren aufbereitet, bevor es als Prozesswasser für Spülzwecke verwendet wird. Das Wasser, das für die Fermentation der Zitronensäure verwendet wird, wird zusätzlich nach einer Demineralisierung einer Sterilisation unterzogen, da der gesamte Fermentationsprozess unter definierten und sterilen Bedingungen abläuft. Eine Kontamination der hergestellten Zitronensäure ist damit gesichert ausgeschlossen. Weiteres ist noch anzumerken, dass nach dem Fermentationsprozess die so gewonnene Zitronensäurelösung über ein mehrstufiges Reinigungsverfahren gereinigt wird und danach über eine mehrstufige Kristallisation kristallisiert wird. Das Fertigprodukt ist ein kristallines Produkt und enthält kein Wasser und wird über ein definiertes Qualitätssicherungssystem permanent intern als auch regelmäßig extern durch zertifizierte Labors nach allen Parametern hin untersucht. Die angesprochenen Verunreinigungen können wir gesichert ausschließen“, erklärt Gaß.

„Unterstützung von mächtigen Organisationen“

Die Bewertung der UVP-Unterlagen und des Einwendungs-Schreibens der Bürgerinitiative, das neben Prozesswasser auch Orts- und Landschaftsbild, Luft und Klima, Gewässerökologie, Verkehr und anderes thematisiert, soll bis Februar 2020 abgeschlossen sein. Im März oder April findet dann die mündliche Verhandlung statt, an der die Ritter der Au als Partei ein Teilnahmerecht haben. Danach fällt die Entscheidung. Anwalt List zeigt sich jedenfalls zuversichtlich: „Wir sind nicht mehr die kleinen Ritter der Au. Wir haben politische Unterstützung und Unterstützung von mächtigen Organisationen der Wachau bekommen.“


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