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Zielpunkt-Insolvenz: Waldviertler Sparkasse stellt zinsfreien Überziehungsrahmen bereit, Gutscheine dürfen nicht mehr eingelöst werden

Daniel Schmidt, 27.11.2015 12:24

WALDVIERTEL. Die Zielpunkt GmbH, eine 100 Prozent Tochter der Pfeiffer Handelsgruppe, hat Insolvenz angemeldet. Tausende Mitarbeiter und Kunden in Österreich sind davon betroffen. Die Waldviertler Sparkasse stellt dazu den Mitarbeitern die von der Insolvenz des Unternehmens Zielpunkt betroffen sind, ab sofort einen zinsfreien Überziehungsrahmen in der Höhe von bis zu drei Monatsgehältern bereit. Weiters wurde bekannt, dass ab Eintritt der Zahlungsunfähigkeit keine Gutscheine in den Geschäften mehr angenommen werden dürfen.

Die Supermarktkette Zielpunkt musste Insolvenz anmelden - mit unangenehmen Folgen für Mitarbeiter und Kunden.

„Hier geht“s um eine möglichst rasche und unbürokratische Hilfe. Die monatlichen Kosten müssen gedeckt werden und gerade vor Weihnachten wo traditionell die Ausgaben höher sind  springen wir ein bis die Gehälter wieder ausbezahlt werden“, erklärt Vorstand Michael Hag die Situation. Im Rahmen des Insolvenzverfahrens erhalten die Mitarbeiter ihre Gehälter – auch jenes für November – vom Insolvenzentgelt Fonds nach persönlicher Antragstellung. „Vor knapp 200 Jahren wurden die Sparkassen für Menschen gegründet, und sie wollen auch heute noch für die Menschen da sein. Den Mitarbeitern von Zielpunkt, die sich derzeit unverschuldet in einer schwierigen finanziellen Situation befinden, wollen wir Sicherheit geben, dass Ihnen während dieser Zeit die Abdeckung der üblichen Kosten möglich ist. Ohne dass Ihnen dadurch zusätzliche Gebühren entstehen.“, betont Franz Pruckner, Vorstandsvorsitzender der Waldviertler Sparkasse. 2013 wurde den ebenfalls von der Arbeitgeber Insolvenz betroffenen Mitarbeitern von Dayli und der Alpine mit einem kostenlosen Überziehungsrahmen ausgeholfen.

Gutscheine dürfen nicht mehr eingelöst werden

Mit der gestern erfolgten Bekanntgabe dürfen von der Supermarktkette keine offenen Forderungen/Gutscheine mehr eingelöst werden – gegenüber niemandem. Das bedeutet unter anderem, dass bereits ausgegebene Gutscheine an Kunden von Zielpunkt nicht mehr eingelöst werden können. „Gutscheine sind rechtlich gesehen eine sogenannte Altforderung gegenüber dem Unternehmen und dürfen von uns nicht eingelöst werden“, erklärt die Zielpunkt Geschäftsführung. „Das bedeutet leider, dass Kunden nicht mehr mit diesen Gutscheinen einkaufen können. Dass diese Situation extrem unbefriedigend ist, ist uns mehr als bewusst, und wir bedauern dies sehr. Aber wir dürfen die Gutscheine nicht mehr annehmen, damit würden wir das Gesetz übertreten“. Juristisch betrachtet wäre das Einlösen von Gutscheinen eine Gläubigerbevorzugung, die Konsequenzen nach sich ziehen würde.

Gutscheine können jedoch als Insolvenzforderung ab Insolvenzeröffnung angemeldet werden. Weitere Informationen zu der für Anfang nächster Woche geplanten Insolvenzeröffnung können dann unter www.edikte.justiz.gv.at abgerufen werden. Die Gläubigerschutzverbände sind bei der Anmeldung von Forderungen gerne behilflich. 


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