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Leserartikel Online Redaktion, 30.04.2020 07:00

NÖ. Die aktuelle Lage am Arbeitsmarkt betrifft auch Lehrlinge in Niederösterreich. Insgesamt gab es 2019 16.811 Lehrlinge im ganzen Land. „Wir müssen auf die derzeitigen Entwicklungen reagieren, um den jungen Menschen rasch zu helfen. Deswegen können sich Lehrlinge nun monatlich 120 Euro vom Land Niederösterreich abholen“, so der für den Arbeitsmarkt zuständige Landesrat Martin Eichtinger und Wirtschaftslandesrat Jochen Danninger (beide VP).

Unterstützung für Lehrlinge: Einfach online beantragen; Foto: lassedesignen/Shutterstock.com
Unterstützung für Lehrlinge: Einfach online beantragen; Foto: lassedesignen/Shutterstock.com

„Zu Beginn eines jeden Lehrjahres einfach einen Online-Antrag stellen und der Betrag wird monatlich den Lehrlingen überwiesen, bis sie das Lehrjahr beenden“, betonen die beiden Landesräte. „Die Lehrlingsbeihilfe soll den jungen Menschen bei ihrem Einstieg in den Arbeitsmarkt helfen“, ergänzt Landesrat Eichtinger und weiter: „Ziel ist, die Förderung von Lehrlingen, denn die Fachkräfte der Zukunft sind dem Land Niederösterreich wichtig. Sie sollen eine hochwertige Ausbildung erhalten.“

Versorgung mit Fachkräften

„Die Lehrlinge von heute sind die Fachkräfte von morgen. Daher ist es für die Unternehmerinnen und Unternehmer wichtig, die richtigen Ansätze für die Ausbildung ihrer zukünftigen Fachkräfte zu fördern und zu unterstützen“, betont Landesrat Danninger und führt weiter aus: „Gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten ist die Lehrlingsbeihilfe notwendig, um die niederösterreichische Wirtschaft auch in Zukunft mit den nötigen Fachkräften zu versorgen.“

Bedingungen

Voraussetzungen für einen Bezug sind ein aufrechter Lehr- oder Ausbildungsvertrag im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes (BAG) oder des Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes (LFBAG), der Bezug der Familienbeihilfe, seit mindestens sechs Monaten Hauptwohnsitz in Niederösterreich, kein Bezug von Leistungen aus dem Arbeitsmarktförderungsgesetz oder dem Arbeitslosenversicherungsgesetz, das monatliche Gesamtfamilieneinkommen darf die festgelegte Höchstgrenzen nicht übersteigen: dies entspricht zum Beispiel bei einem Einpersonenhaushalt einem Brutto-Einkommen von maximal 1.400 Euro. Alle Einkommenshöchstgrenzen findet man unter: http://www.noe.gv.at/noe/Arbeitsmarkt/foerderung_Lehrlingsbeihilfe.html

Maßnahme gegen Jugenarbeitslosigkeit

Aufgrund der NÖ Lehrlingsoffensive und anderer Arbeitsmarktmaßnahmen sank 2019 die Jugendarbeitslosigkeit in Niederösterreich um elf Prozent – so wie in keinem anderen Bundesland. „2020 führen wir die Lehrlingsoffensive fort. Gemeinsam mit dem AMS NÖ und dem Europäischen Sozialfonds haben wir 46 Millionen Euro budgetiert, um 7.000 Jugendlichen einen Lehr- oder Ausbildungsplatz zu sichern“, so Eichtinger.

Einfach online beantragen:

http://www.noe.gv.at/noe/Arbeitsmarkt/foerderung_Lehrlingsbeihilfe.html

telefonisch unter:

02742/9005-9555


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