Mit der AK zur neuen Wohnung
Wohnen ist für Arbeitnehmer/-innen ein wichtiges Thema. Vor allem junge AK-Mitglieder wissen um die Schwierigkeiten, eine passende Wohnung zu finden und mit den hohen Kosten zurecht zu kommen. Baukostenzuschuss und Kaution stellen oft unüberwindbare Hindernisse auf dem Weg zur gewünschten Wohnung dar. Die AK hilft daher jungen Menschen beim Schritt in die erste Wohnung mit dem kostenlosen AK-Wohnkredit rasch und unbürokratisch
Der AK-Wohnkredit dient der Finanzierung des vorgeschriebenen Eigenmittelanteils an den Baukosten oder einer vorgeschriebenen Kaution bei Mietwohnungen. Die Kreditsumme beträgt maximal 5.000 Euro. Die Zinsen und Gebühren übernimmt die AK Oberösterreich. Die Kreditnehmer/-innen zahlen das geliehene Kapital innerhalb von 4 Jahren in maximal 48 Monatsraten zurück.
Die Voraussetzungen sind die Mitgliedschaft bei der AK Oberösterreich und das die Antragsteller/-innen zwischen 18 bis 35 Jahre alt sind. Der Antrag muss innerhalb von 6 Monaten ab dem Zeitpunkt der Wohnraumbeschaffung gestellt werden und der AK-Wohnkredit kann nur einmal beansprucht werden.
Für die Antragstellung ist der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag samt Kopien eines amtlichen Lichtbildausweises, des Mietvertrages und der der Einkommensnachweise der letzten 3 Monate (z.B. Gehalts- bzw. Lohnzettel) an die AK Oberösterreich zu übermitteln.
Sind die Antragskriterien erfüllt, wird der Antrag an die Raiffeisenlandesbank OÖ zur Prüfung weitergeleitet. Bei ausreichender Bonität zahlt die gewählte Raiffeisenbank den benötigten Betrag (bis maximal 5.000 Euro) aus und führt das Kreditkonto. Die AK Oberösterreich bezahlt sämtliche Kosten für den Kredit direkt an die Bank.
Weitere Informationen zu Wohnungssuche, Mietvertrag, Kaution und Ihren Rechten als Mieter/Mieterin finden Sie unter ooe.konsumentenschutz.at.
Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.
Jetzt anmelden