Samstag 20. April 2024
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Was tun wenn der wohlverdiente Urlaub neben Sonne, Strand und Erholung auch, verschmutzte Zimmer, kaputte Liegen, einen gesperrten Strand und den Ausfall der Klimaanlage beinhalten.

Was ist vor Ort zu tun und zu beachten?

Damit Sie vergleichen können, ob das Zimmer, das Hotel usw. auch dem entspricht was Ihnen im Katalog zugesichert und damit Vertragsinhalt wurde, ist es ratsam den Katalog mit auf die Reise zu nehmen. Sollten Sie Abweichungen z.B. bei der Zimmeraustattung feststellen, kontaktieren Sie den Reiseveranstalter und das Hotel und ersuchen Sie um eine Behebung der Mängel z.B. durch einen Zimmerwechsel vor Ort.

Dokumentieren Sie die Mängel durch Fotos und Ihr Ersuchen um die Mängelbehebung schriftlich (Gästemeldung).  Damit können Sie das Argument des Reiseveranstalters, ihm keine Möglichkeit der Behebung vor Ort ermöglicht zu haben, widerlegen und eine eventuelle Kürzung der Preisminderung durch Unterlassung, vermeiden.

Für Pauschalreisen die nach dem 1.7.2018 gebucht wurden, reicht die Anzeige der Mängel auch bei dem Vermittler (z.B. Reisebüro) welcher verpflichtet ist, die Mängel an den Veranstalter weiterzuleiten, aus.

Was tun bei nicht behebbaren Mängeln vor Ort?

Wurde kein Zimmerwechsel angeboten oder der Strand war den ganzen Urlaub gesperrt, raten wir den Reiseveranstalter schriftlich um eine Preisminderung zu ersuchen. Nachdem der Veranstalter in der Regel mit dem Hotel Rücksprache halten wird, kann die Bearbeitung mindestens vier Wochen in Anspruch nehmen.  

Als Orientierung für die Höhe der Preisminderung kann die Frankfurter Liste herangezogen werden. Diese als auch einen Musterbrief finden Sie auf ooe.konsumentenschutz.at 

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