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Fernweh, Corona-Blues, Fotos der letzten Urlaubsreise und das nass kalte Wetter. Viele Konsumentinnen und Konsumenten sehnen sich nach dem nächsten Urlaub. Neben der Buchung im Reisebüro wird die Reise immer öfter im Internet zusammengestellt und gekauft. Reiseportale und Veranstalter sollten gut ausgewählt werden – das spart Geld und Nerven. Die AK-Konsumentenschützer haben Tipps zusammengestellt, damit der Urlaub kein Reinfall wird!

AK-Konsumentenberater Mag. Gernot Fieber
AK-Konsumentenberater Mag. Gernot Fieber

Zu allererst: Es gibt kein Rücktrittsrecht bei Reisebuchungen im Fernabsatz. Erfolgt die Buchung telefonisch, per E-Mail oder im Internet, braucht der Reisevertrag nicht unterschrieben werden. Es besteht kein Recht auf Rücktritt. Daher vor der Buchung die Eckdaten der Reise (Ziel, Datum, Hotelausstattung, usw.) genau klären. Änderungen sind meist nicht bzw. nur kostenpflichtig möglich. Treten Eingabefehler auf, nehmen Sie Kontakt mit dem Veranstalter auf und sehen Sie vorerst von einer Neubuchung ab. Ein Blick in das Impressum lohnt sich, damit Sie sicher gehen können mit welchem Anbieter ein Vertrag zustande kommt.

Angaben im Katalog müssen klar formuliert, vollständig und wahr sein. In der Praxis lassen Katalogangaben aber viel Interpretationsspielraum zu. „15 Minuten zum Strand“ kann zu Fuß oder mit dem Auto bedeuten. Ein „aufstrebender Ferienort“ klingt nach Neubauten und damit verbundenem Baulärm. Lesen Sie die Beschreibungen genau durch, besprechen und hinterfragen Sie unklare Formulierungen. Mündliche Zusagen unbedingt schriftlich bestätigen lassen!

Wird der Preis einer Pauschalreise um mehr als acht Prozent erhöht, kann die Änderung angenommen oder kostenlos vom Vertrag zurückgetreten werden.

Gerade durch Corona werden Reisen oft verschoben, Hotels stehen nicht zur Verfügung oder Länder verweigern die Einreise. Wenn der Reiseveranstalter seinen Vertrag nicht erfüllen kann, können Sie die bisher geleisteten Zahlungen zurückverlangen.

Informieren Sie sich vor der Buchung über den Veranstalter und prüfen Sie, ob dieser eine Insolvenzabsicherung hat. Damit sind Ihre geleisteten Zahlungen im Falle des Konkurses des Reiseveranstalters abgesichert.

Bewahren Sie alle Buchungsunterlagen bis Reiseende auf. Drucken Sie diese Angaben und sämtliche Seiten des Buchungsvorgangs aus bzw. speichern Sie entsprechende Screenshots. Im Falle von Übermittlungsfehlern, Unstimmigkeiten oder Mängeln vor Ort können Sie so Ihre Buchungsdetails belegen.

Neben einer Bearbeitungsgebühr wird bei der Buchung meist eine Anzahlung gefordert. Diese darf höchstens 20 Prozent des Reisepreises betragen. Höhere Summen darf der Reiseveranstalter erst 20 Tage vor Abreise verlangen. Die Restzahlung steht dem Reisveranstalter frühestens 20 Tage vor Reisebeginn und nur gegen Aushändigung der Reiseunterlagen zu.

Grundsätzlich können Sie Pauschalreisen jederzeit stornieren. Allerdings werden unterschiedliche Stornogebühren verrechnet. Diese bewegen sich nach den Allgemeinen Reisebedingungen zwischen 10 und 85 Prozent des Gesamtreisepreises, je nach Stornierungszeitpunkt. Bei teureren Reisen kann eine Stornoversicherung sinnvoll sein. Überprüfen Sie jedenfalls vor Abschluss, ob bereits ausreichender Schutz (auch in Hinblick auf die Corona-Pandemie) - zum Beispiel durch eine Kreditkarte - vorhanden ist bzw. welche Voraussetzungen – z.B. Zahlung der Reise mit Kreditkarte – erfüllt sein müssen. Lassen Sie sich besondere Vereinbarungen unbedingt schriftlich geben.

Weitere Informationen finden Sie auf ooe.konsumentenschutz.at.

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