Kfz-Haftpflichtversicherung – Achtung Prämienverzug
In letzter Zeit häufen sich beim Konsumentenschutz der Arbeiterkammer OÖ Anfragen zur Kfz-Haftpflichtversicherung. In vielen Fällen geht es um den Entfall des Versicherungsschutzes, weil die Versicherungsprämie nicht bezahlt wurde. Dabei kann es nach einem selbst verschuldeten Verkehrsunfall zu existenzbedrohenden Rückforderungen kommen, wenn die Versicherung die Leistungen, die sie dem Geschädigten erbracht hat, vom Versicherungsnehmer zurückverlangt (Regress).
Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt gerechtfertigte Ansprüche, die aufgrund eines selbst verschuldeten Unfalls bei dritten Personen entstehen können (etwa Schmerzensgeld, Verdienstentgang, Schäden am Auto des Unfallgegners, Regress-Forderungen der Sozialversicherung für den Krankenhaus-Aufenthalt, Heilungskosten). Außerdem hilft sie bei der Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche.
Auch im Falle eines Prämienverzugs muss die Kfz-Haftpflichtversicherung dem geschädigten Dritten (Unfallgegner des Versicherungsnehmers) den entstanden Schaden ersetzen, kann die Zahlungen dann aber vom Versicherungsnehmer wieder zurückverlangen. Dieser sogenannte Regress kann eine existenzielle Bedrohung darstellen, weil es bei Unfällen im Straßenverkehr häufig um hohe Schadenersatzforderungen geht. Während das Gesetz in einigen Fällen eine betragliche Begrenzung dieses Rückgriffs vorsieht (wenn der Versicherungsnehmer z.B. Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles verletzt), kommt diese Regresseinschränkung bei einem Prämienverzug nicht zum Tragen.
Konsumenten/-innen sollten daher besonders auf die rechtzeitige Einzahlung von Versicherungsprämien achten.
Weitere Infos zur Kfz-Versicherung finden Sie auf www.ooe.konsumentenschutz.at.
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