Skisaisonkarten – Rückerstattung für die abgebrochene Saison 2019/20
Aufgrund der Covid-19-Pandemie wurden im Frühjahr 2020 alle Skigebiete geschlossen. Viele Skifahrer/-innen konnten die gekauften Saisonkarten daher nicht mehr nutzen.
Nach Ansicht der AK-Konsumentenschützer haben Kunden/-innen einen Rückerstattungsanspruch gegen die Liftbetreiber. Eine Entscheidung des Landesgerichts Salzburg im April 2021 bestätigte diese Rechtsmeinung und sprach zwei SuperSkiCard Kunden/-innen aus Niederösterreich den anteiligen Kartenpreis zu.
Als die AK-Konsumentenschützer auch für andere Kunden-/innen die Rückzahlung verlangten, verwies das Unternehmen darauf, dass es sich nur um eine Einzelfallentscheidung des Gerichts handelt. Erst nach Intervention und Klagsdrohung der AK OÖ kamen auch andere Skifahrer/-innen zu ihrem Recht, wie zum Beispiel der 50-jähriger Linzer Wolfgang W., der sich über die Rückzahlung von 174 Euro freuen konnte.
Die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer Oberösterreich verhelfen gerne allen betroffenen Mitgliedern der AK OÖ zu einer angemessenen Rückzahlung.
Nicht-Mitglieder können sich im Rahmen einer kostenlosen Sammelaktion an den Verein für Konsumenteninformation wenden. Der VKI bietet - im Auftrag des Sozialministeriums - betroffenen Kunden seine Unterstützung zu den Saisonkarten Ski amadé Card, SuperSkiCard Salzburg & Kitzbüheler Alpen, Topskipass Kärnten & Osttirol, Ostalpen Card, Snow Card Tirol und Freizeitticket Tirol an.
Die kostenlose Anmeldung beim VKI ist bis spätestens 28.02.2022 möglich.
Weitere Informationen finden interessierte Konsumenten/-innen auf ooe.konsumentenschutz.at.
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