Zu Unrecht eingehobene Check-In-Gebühr: Laudamotion zahlt erst nach Einbringung der AK-Klage
Obwohl der OGH die Einhebung der Check-In-Gebühren für unzulässig erklärt hat, ignorierte die Fluglinie Laudamotion die außergerichtliche Aufforderung zur Rückzahlung im Fall einer betroffenen Konsumentin. Bezahlt wurde erst nach Klagseinbringung durch die Arbeiterkammer Oberösterreich.
Frau E. hat bei Laudamotion im April 2019 einen Flug für zwei Erwachsene und ein Kind gebucht. Während des gesamten Buchungsvorganges wurde sie nicht auf die Gebühr für den Flughafen-Check-in in Höhe von 55 Euro aufmerksam gemacht. Bei Abflug Ende Mai 2019 musste sie dennoch 110 Euro für den Flughafen-Check-In bezahlen. Die Verrechnung erfolgte allerdings zu Unrecht wie der Oberste Gerichtshof bestätigt hat (OGH 8 Ob 107/19x und OLG Wien 2 R 66/20w).
Aus diesem Grund forderte Frau E. den Betrag nachträglich von Laudamotion zurück. Das Schreiben blieb allerdings unbeantwortet, die Erstattung unterblieb.
Frau E. wandte sich an die Arbeiterkammer Oberösterreich. Auch auf die Interventionen des AK-Konsumentenschutzes reagierte die Fluglinie nicht. Aus diesem Grund brachte Frau E. mit Unterstützung der Arbeiterkammer die Klage gegen die Fluglinie ein, worauf die Rückzahlung in voller Höhe erfolgte.
Tipps für alle Betroffenen:
Fordern Sie die zu Unrecht eingehobene Gebühr zunächst mit dem Musterbrief der AK OÖ zurück und legen Sie dem Schreiben den Zahlungsbeleg in Kopie bei.
Reagiert die Fluglinie nicht, bleibe nur mehr der Weg zum Gericht. Kontaktieren Sie die AK-Konsumentenschützer.
Die Arbeiterkammer Oberösterreich wird ihre Mitglieder kostenlos bei der Rechtsdurchsetzung unterstützen.
Den Musterbrief sowie weiterer Informationen finden Sie auf www.ooe.konsumentenschutz.at.
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