Verkehrsunfall mit fünf Verletzten
ALTMÜNSTER. Bei einem Zusammenstoß zweier Pkwauf der B145 bei Altmünster wurden in den Abendstunden des 11. September 2018 fünf Personen verletzt.

Ein 38-jähriger amerikanischer Staatsangehöriger bog mit einem Mietwagen bei der Kreuzung einer Siedlungszufahrt mit der B145 nach links in die Bundesstraße in Richtung Gmunden ein. Mit ihm im Auto befanden sich seine 36-jährige Gattin und die beiden Kinder im Alter von 2 und 4 Jahren.
Vollbremsung konnte den Unfall nicht mehr verhindern
Zur selben Zeit fuhr eine 23-Jährige aus dem Bezirk Gmunden mit ihrem Pkw auf der B145 von Gmunden kommend in Richtung Traunkirchen. Als sie den in die Kreuzung einfahrenden Pkw bemerkte, leitete sie sofort eine Vollbremsung ein, konnte einen Zusammenstoß jedoch nicht mehr verhindern. Es kam zu einem heftigen Aufprall wobei an beiden Fahrzeugen wohl Totalschaden entstand.
Bei dem Verkehrsunfall wurden alle fünf Beteiligten vom Notarzt und der Rettung erstversorgt und mit Verletzungen unbestimmten Grades ins Salzkammergut-Klinikum Vöcklabruck eingeliefert.


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12.09.2018 18:07
Altmünster: Zusammenstoss B145
Die nächste Ausfahrt in Richtung Traunkirchen sind wir und wir erleben fast täglich knappe Situationen. Die erlaubten 80 kmh in diesem Bereich sind zu hoch, viele Autofahrer sind wahrscheinlich noch schneller unterwegs. Die StVO definiert ein "Fahren auf Sicht". In diesem unübersichtlichen Abschnitt wäre alleine "Sichtfahren" risikominimierend. Am 31. März habe ich ein Schreiben an unsere Frau Bürgermeisterin gerichtet und auf diese akute Gefahrenzone hingewiesen: Gegenüber unserer Ausfahrt befindet sich ein Steckerlfischstand. Das Abbiegen (von Altmünster kommend) ist durch ein Linksabbiegeverbot soweit geregelt. In dieser leider zu schnellen langen Kurve erfasst das Auge des Autofahres scheinbar nur die Werbung des Fischverkaufs und nicht das Verkehrszeichen. Täglich sehen wir Linksabbieger, hören Reifenquietschen und wildes Hupen. Herr Andres Bruckner vom Marktgemeindeamt nahm auf mein Schreiben hin mit mir Kontakt auf und führte mit mir ein konstruktives Gespräch, das die Kompetenzen der Kommunen, Land und Bund erklärte. Änderungen von Verkehrsvorschriften bei Bundesstrassen sind langwierig und schwer durchzusetzen... Sehr geehrte Frau Toth, der von Ihnen berichtete Unfall sollte auch ein Beispiel sein, dass Änderungen dringend notwendig sind. Ich schliesse mich den landläufigen Meinungen an: was muss noch alles passieren, dass was gemacht wird. Ihr Medium hat sicher auch Einfluss um Behörden und Sachverständige zu motivieren, nicht lange zu diskutieren, sondern zu handeln. Herzlichst Reinhold Lang 0664 34 028 09