ÖGB berät zu Fragen rund um die Corona-Impfung
BEZIRK BRAUNAU. Der ÖGB-Braunau berät Arbeitnehmer, die kurz vor einer Corona-Impfung stehen, und klärt dabei mit ihnen rechtliche Fragen und Pflichten gegenüber dem Arbeitgeber.
Die ÖGB-Regionalsekretärin Michaela Feichtenschlager beantwortet wichtige arbeitsrechtliche Fragen zum Thema Corona-Impfung. Zum Beispiel gilt der Impftermin als normale Arbeitszeit, wenn man sich diesen nicht frei aussuchen kann und er dadurch innerhalb der Arbeitszeit liegt. Außerdem empfiehlt Feichtenschlager, den Arbeitgeber zu informieren, sobald ein Impftermin feststeht. Der Arbeitgeber darf den Bediensteten auch nicht zu einer Impfung zwingen. Für den Fall, dass man eine Impfreaktion bekommt, kann man sich laut der Expertin des ÖGB auch ganz normal krankschreiben lassen. Die Verweigerung der Corona-Impfung stellt laut Feichtenschlager auch keinen Entlassungsgrund dar. Das ÖGB-Regionalsekretariat steht den ÖGB-Mitgliedern auch für alle weiteren Fragen und Beratungen rund um Corona und den Job zur Verfügung.
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