Fusion unter Auflagen
LAAKRICHEN. Nach einer „Ministererlaubnis“ des deutschen Bundeswirtschaftsministers Peter Altmaier steht einem geplanten Gleitlager-Joint Venture der Miba mit der deutschen Zollern BHW nichts mehr im Wege.
Erste Pläne zur Gründung eines gemeinsamen Gleitlager-Spezialisten hatte die Miba bereits vor rund einem Jahr bekannt gegeben. Das deutsche Kartellamt und die deutsche Monopolkommission hatten jedoch dagegen gestimmt, da sie eine Marktdominanz im Gleitlagerbereich befürchteten.
Die Gleitlager, die bei Miba ein Viertel des Umsatzes von 985 Millionen Euro ausmachen, werden bei Großmotoren in Schiffen oder Lokomotiven verwendet. Mit der Fusion wollen sich Miba und Zollern gegen Konkurrenz aus Asien wappnen.
Verpflichtung zur Investition
Mit der nun erfolgten Ministererlaubnis hebt Altmaier die Entscheidung des Bundeskartellamtes auf – allerdings unter Auflagen. So müssen die beiden Unternehmen innerhalb von fünf Jahren 50 Millionen Euro in Deutschland in das Joint Venture investieren: zum Erhalt des technischen Know-hows und des Innovationspotentials für die Energiewende und Nachhaltigkeit.
Der neue Gleitlager-Spezialist, an dem die Miba 74,9 Prozent halten wird, soll mit 1800 Beschäftigten 300 Millionen Euro Umsatz erwirtschaften. Die übrigen Geschäftsfelder der Miba sind nicht betroffen.
„Bündelung der Kräfte“
Altmaiers Entscheidung zeige, „wie sich mittelständische europäische Unternehmen durch die Bündelung ihrer Kräfte in einem globalen Wettbewerbsumfeld behaupten können“, erklärten Miba Vorstandsvorsitzender F. Peter Mitterbauer und der Geschäftsführer der Zollern Gruppe, Klaus Erkes, in einer gemeinsamen Aussendung. Die Investitionsverpflichtung stelle jedoch eine sehr harte Auflage dar. Man führe derzeit konstruktive Gespräche mit dem Ziel, das Gemeinschaftsunternehmen trotz der dadurch entstehenden Belastungen wirtschaftlich sinnvoll entwickeln zu können.
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