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LINZ. Ein 14-Jähriger hat am Dienstag in Linz wegen diverser Delikte 18 Monate Haft, sechs davon unbedingt, und eine Einweisung in eine Anstalt ausgefasst. Der - so die Selbstbezeichnung - „King vom Hauptbahnhof“ war schon als Strafunmündiger Dutzende Male mit dem Gesetz in Konflikt geraten, allerdings sei eben niemand so wirklich für den Fall zuständig gewesen, wie der Staatsanwalt kritisierte.  

Der 14-Jährige war nur zum Teil geständig. Foto: APA (Archiv)/GEORG HOCHMUTH
Der 14-Jährige war nur zum Teil geständig. Foto: APA (Archiv)/GEORG HOCHMUTH

Drei Monate bedingt wegen falscher Zeugenaussage, begangen zwei Tage nach Erreichen der Strafmündigkeit, hat der hinlänglich amtsbekannte Jugendliche bereits in einem früheren Prozess ausgefasst. Diesmal legte ihm die Staatsanwaltschaft drei Raube bzw. räuberischen Diebstahl von Handys und kleineren Bargeldbeträgen, absichtlich schwere Körperverletzung und Sachbeschädigung zur Last. So soll er in U-Haft auf einen Zellengenossen losgegangen und - wieder in Freiheit - eine Bekannte mit einem Wasserglas verletzt haben.

Nur zum Teil geständig

Der afghanischstämmige Österreicher war nur zum Teil geständig. Er sei von seinen Opfern „genervt“ worden und obendrein unter Drogeneinfluss gestanden. Das Gutachten der Psychiaterin Adelheid Kastner ergab, dass er an einer höhergradigen geistig-seelischen Abnormität leide. Es sei zu befürchten, dass er weiterhin schwere Taten begehen werde. Deswegen beantragte die Staatsanwaltschaft neben einer Bestrafung - der Rahmen reicht bis zu fünf Jahren - auch die Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Auseinandersetzung im Gefängnis 

Nach einem turbulenten Prozessbeginn Ende Juli - eine Zeugin muss mit einem Strafverfahren wegen Falschaussage rechnen, zwei erschienen gar nicht - ging der Prozess am Dienstag ins Finale. Bei der Gutachtens-Erörterung Kastners wurde die Öffentlichkeit vorübergehend ausgeschlossen. Dann berichtete ein ehemaliger Zellengenosse, dass ihm der 14-Jährige ins Essen gespuckt und, als er ihn wegschubste, mit einem Messer bedroht habe. Bevor das Wachpersonal die Streithähne trennen konnte, ging noch einiges Mobiliar zu Bruch.

„Herumschieben der Verantwortlichkeiten“

Eines der jugendlichen Raub-Opfer schilderte, wie ihm der Angeklagte am Bahnhof das Handy wegnehmen wollte. Der 14-Jährige habe ihm einen Faustschlag versetzt. Dann habe er ihm eine offensichtlich präparierte, zertrümmerte Uhr gezeigt, die dabei kaputt gegangen sein soll, und dafür 300 Euro Schadenersatz verlangt. Er bekam aber letztlich nur 20. Staatsanwalt Philip Christl ortete angesichts der bisherigen kriminellen Karriere des 14-Jährigen „ein Herumschieben der Verantwortlichkeiten“: Eigentlich wäre der Bursch ein Fall für die Psychiatrie, die Jugendwohlfahrt oder das Pflegschaftsgericht gewesen, aber nirgends habe er so richtig hingepasst, solange er nicht strafmündig war. Es gebe in ganz Österreich keine geschlossene Intensivbehandlung, bestätigte auch ein Vertreter der Kinder- und Jugendhilfe. Eine Bewährungshelferin sagte, das bisherige ambulante Setting sei für den Burschen „bei Weitem nicht ausreichend“, er wolle nicht kooperieren und sage das auch.

18 Monate teilbedingt

Das Jugendschöffengericht unter der Vorsitzenden Ursula Eichler verurteilte den 14-Jährigen zu 18 Monaten teilbedingt, sechs muss er absitzen. Zudem wird er in eine Anstalt eingewiesen. „Es wird an Ihnen liegen, wie lange das vonnöten ist“, gab ihm Eichler mit. Die bedingte Nachsicht seiner früheren Verurteilung wurde nicht aufgehoben. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.


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