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Online Redaktion, 14.11.2017 09:01

LINZ (APA). Fünf Männer haben in Linz rechtskräftig bedingte Haftstrafen zwischen sechs und 15 Monaten ausgefasst. Ihnen wurden Nazi-Umtriebe in ihrem „Parteikeller“ sowie in einer WhatsApp-Gruppe zur Last gelegt, sie haben aber auch Schießübungen abgehalten. Der Erstangeklagte, der auch wegen gefährlicher Drohung verurteilt wurde, bekam zudem eine unbedingte Geldstrafe von 3.240 Euro.

Symbolfoto Foto: Volker Weihbold
Symbolfoto Foto: Volker Weihbold

Die fünf Männer im Alter von 21 bis 24 Jahren - alle aus dem Zentralraum, alle in Ausbildung bzw. Arbeit und unbescholten - haben sich von September 2015 bis Mai 2016 in einem Partykeller, „Parteikeller“ genannt, getroffen. Es wurde geraucht, getrunken und politisiert - vor allem über Flüchtlinge. Man habe mit „Heil Hitler“, „Sieg Heil“ oder Hitlergruß gegrüßt und Nazi-Lieder gesungen, zeichnete Staatsanwalt Alfred Schaumüller ein Sittenbild der Zusammenkünfte. Äußerungen wie „Verbrennt wie Juden“ beim Anzünden der Shisha-Kohlen würden die „Gesinnung eindeutig zum Ausdruck bringen“, so der Anklagevertreter, der den Männern Verbrechen nach dem Verbotsgesetz und Verstöße nach dem Waffengesetz zur Last legt.

WhatsApp-Gruppe „Waffenbrüder“

In der WhatsApp-Gruppe „Waffenbrüder“ seien laut Anklage Sprüche wie „Sieg Heil auf meine tapferen Kameraden“, Geburtstagswünsche an „unseren Führer“ oder selbst verfasste pathetische Gedichte mit NS-Bezug gepostet worden. Zum Geburtstag Adolf Hitlers seien vier der Angeklagten zu dessen Geburtshaus nach Braunau gefahren, zwei hätten sich dort beim Hitlergruß fotografieren lassen, die Fotos seien gepostet worden, so die Anklage. „Was soll ich anziehen? Ein weißes oder ein braunes Österreich-Leibchen oder gleich eine SS-Uniform? Schließlich fahren wir durch des Führers Heimat“ soll einer via „WhatsApp anlässlich des bevorstehenden Ausflugs gefragt haben. Im Prozess beteuerte er, das sei „nur Spaß“ gewesen.

Schießübungen in den Traunauen

Die fünf sollen aber auch in den Traunauen Schießübungen abgehalten haben. Mit einem doppelläufigen Schrotgewehr und einer Faustfeuerwaffe sei auf abgelagerten Müll sowie mit Softguns aufeinander geballert worden - „Airsoft-Sport“ nennt sich diese dem Paintball ähnliche Disziplin, bei der mit kleinen Kunststoffkugeln geschossen wird. Weil ein Angeklagter bei den Schießübungen am Auge getroffen und seine Brille beschädigt wurde, erstattete er Anzeige und packte bei der Polizei aus.

Der Erstangeklagte soll zudem mit einer Waffe auf einen seiner Kameraden gezielt und erst wieder aufgehört haben, als ihm andere aus der Gruppe versichert haben, dass es sich bei dem Bedrohten „um keinen Asylanten handelt“. Er muss sich deshalb auch wegen gefährlicher Drohung verantworten.

Schuldig bekannt

Die Angeklagte bekannten sich alle schuldig und sagten, sie würden die Taten bereuen, bei Details blieben sie aber vage. Der Tenor ihrer Rechtfertigungen: Man wollte „cool sein“, „dazugehören“, man habe nicht gewusst, welche Konsequenzen das haben könne. Aber einer sagte auch klar, dass „das unsere Gesinnung war zu der Zeit“.

Der Staatsanwalt hatte zumindest teilbedingte Strafen gefordert. Bei den Angeklagten handle es sich „nicht um die dumpfen Wiederbetätiger, die sonst vor Gericht stehen, sondern um Personen, die intelligent genug sind, um sich Gedanken zu machen“.

Das Geschworenengericht sprach die Angeklagten in allen Punkten schuldig und verurteilte sie zu bedingten Haftstrafen - den jüngsten zu sechs Monaten, die anderen zu zwölf bzw. 15 Monaten. Der „Rädelsführer“, der auch die Gedichte verfasst hat, was laut Vorsitzender Richterin Margit Kreuzer „zeigt, wie sehr er im Nationalsozialismus verhaftet ist“, und Waffe gegen einen Freund gerichtet haben soll, bekam zusätzlich eine unbedingte Geldstrafe von 3.240 Euro.


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