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OÖ. Das Land OÖ appelliert an alle Covid-19 Patienten die sich auskuriert haben, sich beim Arzt zu melden uns ich gesundschreiben zu lassen.

Symbolfoto: Savanevich Viktar/Shutterstock.com
Symbolfoto: Savanevich Viktar/Shutterstock.com

Zahlreiche Patienten sind seit Ausbruch des Corona-Virus in Oberösterreich wieder genesen, und ihre Zahl wird in den kommenden Tagen und Wochen naturgemäß steigen. Da sich in Oberösterreich der überwiegende Großteil der Patienten in häuslicher Isolierung befindet, müssen sich diese auch gesund melden.

Korrekte Zahlen essentiell

Die oö. Bezirkshauptmannschaften als zuständige Behörden ersuchen auf jeden Fall um eine den Vorgaben entsprechende Gesundmeldung der Patienten, die zuhause ihre Krankheit auskurierten. Damit ist nicht nur die größtmögliche Sicherheit für das Umfeld der vormals Erkrankten gegeben, sondern kann die Zahl der genesenen Patienten auch korrekt dokumentiert werden, was für die Beurteilung der bezirks- und landesweiten Lage von großer Bedeutung ist.

Kriterien zur Entlassung aus der Quarantäne

Folgende Kriterien hat das Robert Koch Institut, das größte nationale deutschsprachige Public Health Institut, zur Entlassung aus dem Krankenhaus bzw. aus der häuslichen Isolierung von Covid-19-Fällen definiert:

Kriterien zur Entlassung aus der häuslichen Isolierung

a. Ohne vorangegangenen Krankenhausaufenthalt (leichter Krankheitsverlauf)

  • Frühestens 14 Tage nach Symptombeginn
  • Symptomfreiheit seit mind. 48 Stunden bezogen auf die akute Covid-19-Erkrankung (nach Rücksprache mit ärztlicher Betreuung)

b. Nach vorangehendem Krankenhausaufenthalt (aufgrund eines schweren Krankheitsverlaufs)

  • Frühestens 14 Tage nach Entlassung aus dem Krankenhaus
  • Symptomfreiheit seit mind. 48 Stunden bezogen auf die akute Covid-19-Erkrankung (nach Rücksprache mit ärztlicher Betreuung)

Kriterien zur Entlassung aus dem Krankenhaus (nach schwerem Krankheitsverlauf)

a. In die häusliche Isolierung

  • Klinische Besserung, die basierend auf ärztlicher Einzelfallbeurteilung eine ambulante Weiterbetreuung erlaubt
  • Individuelle Situation der betroffenen Person und deren Umfeld lässt dies zu

b. Vollständige Entlassung ohne weitere Auflagen

  • Symptomfreiheit seit mind. 48 Stunden bezogen auf die akute Covid-19-Erkrankung
  • 2 negative SARS-CoV-2-PCR-Untersuchungen im Abstand von 24 Stunden gewonnen aus oro-/nasopharyngealen Abstrichen
  • Empfehlung zur Entlassung aus dem Krankenhaus bzw. aus der häuslichen Isolierung von Covid-19-Fällen

Im Einzelfall kann, wenn erforderlich, in Absprache von Klinik, Labor und zuständiger Gesundheitsbehörde von diesen Kriterien abgewichen werden, insbesondere bei Beteiligung von Personen, die den Risikogruppen zugerechnet werden (z.B. Immunsupprimierte, ältere Menschen, chronisch Erkrankte).


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