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OÖ/LINZ. Heute hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden, dass die Neuregelung der Mindestsicherung, wie sie in Oberösterreich seit Juli 2016 in Kraft ist, rechtswidrig ist.

Der EuGH erklärte die oö. Regelung für Gesetzteswidrig. Foto: Marian Weyo/Shutterstock.com
Der EuGH erklärte die oö. Regelung für Gesetzteswidrig. Foto: Marian Weyo/Shutterstock.com

Seit 1. Juli 2016 ist in Oberösterreich die „Mindestsicherung Neu“ für befristete Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte in Kraft. Sie sieht monatlich 560,- Euro netto für Einzelpersonen vor: 365 Euro für Verpflegung und Wohnen plus 155 Euro Integrationsbonus plus 40 Euro Taschengeld. Diese von FPÖ und ÖVP beschlossene Regelung wurde nun vom EuGH gekippt.

Blau-schwarz für strenge Bundesregelung

„Die Entscheidung des EuGH nehmen wir zur Kenntnis. Wir stehen politisch aber weiterhin zu unserer Reform der Mindestsicherung, zu mehr Arbeitsanreiz und Leistungsgerechtigkeit“, sind sich OÖVP-Landesgeschäftsführer  Wolfgang Hattmannsdorfer und FPÖ-Klubobmann Herwig Mahr in ihrer ersten Reaktion einig. Sie sprechen sich nun für eine „strengere, bundeseinheitliche Regelung“ aus. „Eines unserer zentralen Ziele haben wir in jedem Fall erreicht. Wir haben aus Oberösterreich mit unserem konsequenten Vorangehen den nötigen Anstoß gegeben für eine österreichweit einheitliche Regelung, die noch im November präsentiert werden soll.“

 Kritik an entstandenen Kosten

„Es wurde vorgerechnet, dass sich Oberösterreich damit 70 Millionen Euro bis zum Jahr 2019 ersparen würde. In Wahrheit wurde nicht einmal ein Bruchteil dieses Betrages erreicht“, kritisiert Soziallandesrätin Birgit Gerstorfer (SPÖ - die für die Abwicklung der Mindestsicherung verantwortlich ist - die nun gekippte Regelung. „Die Regelung hat umgekehrt einen enormen bürokratischen Aufwand mit sich gezogen. So musste beispielsweise das EDV-System umprogrammiert werden. Von den 12.914 Mindestsicherungsbezieher in OÖ (September 2018) waren rund 590 Personen von den Kürzungen betroffen.“

Auch Integrationslandesrat Rudi Anschober (Grüne) begrüßt die Entscheidung: „Alle unsere Argumente aus der Debatte über die Kürzung der oberösterreichischen Mindestsicherung wurden heute vom EuGH übernommen, alle unsere Warnungen vor Europarechtswidrigkeit wurden von Schwarzblau in den Wind geschlagen.“ „“Schwarz-Blau produziert Gesetze mit Fragezeichen, schafft damit permanent Rechtsunsicherheit, verunsichert die Betroffenen und beschädigt das Vertrauen in die Politik. Weil das Ganze auch zusätzlichen Verwaltungsaufwand verursacht, kostet uns diese Politik. auch noch Steuergeld“, kritisiert der Grüne Sozialsprecher Stefan Kaineder zudem.


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