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Geld zurück vom Online-Riesen Amazon – und so funktioniert's

Jürgen Affenzeller, 14.06.2019 11:52

LINZ/OÖ. Nach einer Verbandsklage der Arbeiterkammer mit Amazon wegen rechtswidriger Klausen und Geschäftspraktiken können auch alle Amazon Prime-Kunden in Oberösterreich bis Ende Juni Preiserhöhungen aus den Jahren 2017 und 2018 zurück erhalten. Auch Geschenkgutscheine und Geschenkkarten sind nun länger gültig.

Bis 30. Juni 2019 Erstattungen aus Prime-Preiserhöhungen zurückfordern. Foto: Amazon 
Bis 30. Juni 2019 Erstattungen aus Prime-Preiserhöhungen zurückfordern. Foto: Amazon 

Zudem kann die Gebühr von 1,51 Euro für die Zahlung auf Rechnung kann zurückgefordert werden.

Auch Oberösterreichs AK-Präsident Johann Kaliauer ist erfreut: „Dieser Vergleich mit Amazon zeigt vor allem sehr exemplarisch, wie wichtig die gesetzliche Interessenvertretung Arbeiterkammer ist. Wir haben oft die Erfahrung gemacht, dass ein einzelner Konsument oder eine einzelne Konsumentin ohne Unterstützung der Arbeiterkammer kaum Chancen gegen Unternehmen und insbesondere nicht gegen weltweit agierende Konzerne haben. Dank Pflichtmitgliedschaft hat die AK aber genügend Ressourcen und fachliche Expertise, um gegen rechtswidrige Geschäftspraktiken auftreten zu können, egal wie groß und finanzstark das Unternehmen ist. Konkret bedeutet das für die oberösterreichischen Konsumentinnen und Konsumenten, dass sie sich wahrscheinlich bis zu einige zehntausend Euro ersparen bzw. zurückholen können.“

Alle nötigen weiteren Infos im Überblick:

Rücker­stattung der Preis­erhöhung für 2017 und 2018

Amazon hat den Preis für das Prime Angebot ab Februar 2017 von 49 auf 69 Euro (beim Studenten­tarif von 24 auf 34 Euro) erhöht. Amazon erstattet diese Beträge jetzt auf Verlangen zurück. Betroffene Konsumenten können sich bis zum 30. Juni 2019 beim Amazon Kunden­service melden. Diese erhalten die Preis­er­höhung wahlweise auf das in Ihrem Kunden­konto hinter­legte Zahlungs­mittel zurück oder in Form eines 10 Jahre gültigen Amazon Einkaufs­gutscheins. 

Rück­forderung der Gebühr für die Zahlung auf Rechnung:

Sollten Sie Zahlungen auf Rechnung getätigt haben, können Sie die bislang von Amazon verrechnete Gebühr von 1,51 Euro zurückfordern. Wenden Sie sich direkt an den Amazon Kundenservice. Zurück­gefordert werden können alle Rechnungs­entgelte, die Sie seit 01.11.2009 bezahlt haben.  

Besitzen Sie noch Gutscheine, die verfallen sind?

Geschenk­gutscheine und Geschenk­karten, die vor dem 01.07.2014 ausgestellt wurden, waren ursprünglich mit Ende des dritten Jahres nach Kauf befristet. Auch hier hat Amazon auf das von der AK erwirkte Urteil reagiert und die Verfalls­frist für diese Gutscheine und Geschenk­karten auf 10 Jahre verlängert.

Wie hoch ist die Erstattung?

Die Höhe der Erstattung hängt von der Vertragsdauer ab. Bei einer Mitglied­schaft für ein Jahr beträgt die Erstattung 20 Euro (beim Studenten­tarif 10 Euro); für zwei Jahre beträgt die Rückerstattung in Summe 40 Euro (beim Studenten­tarif 20 Euro). Wenn Sie sich für die Gutschein­variante entscheiden, bekommen Sie ebenfalls abhängig von der Vertrags­dauer einen Einkaufs­gutschein im Wert von 10 bis 40 Euro.  

Ich habe Amazon Prime bereits gekündigt. Bekomme ich trotzdem die Preis­erhöhung rück­er­stattet?

Ja, auch wenn Sie die Prime Mit­glied­schaft nicht mehr nutzen wollen oder schon gekündigt haben, bekommen Sie die Preis­er­höhung auf Verlangen zurück. Sie haben die Wahl: Entweder wird Ihnen der Geld­betrag von EUR 10 bis EUR 40 (abhängig vom ab­ge­schlossenen Amazon Prime Tarif und von der Vertrags­dauer) auf das von Ihnen bei Amazon hinterlegte Zahlungs­mittel rückerstattet (Bank­verbindung, Kreditkarte etc) oder Sie erhalten einen Amazon-Einkaufs­gutschein im Wert der Preis­er­höhungen, also im Wert von EUR 10 bis EUR 40, einlösbar binnen 10 Jahre. 

Wie kann ich die Erstattung der Preis­er­höhung geltend machen? Wohin kann ich mich wenden?

Wenden Sie sich bis 30. Juni 2019 direkt an den Amazon Kunden­service, entweder per E-Mail, Telefon oder Chatanfrage. Sie finden den Kunden­service am besten, wenn Sie sich mit Ihrem Account auf der Amazon Homepage anmelden und im Suchfeld „Kunden­service“ eingeben. Nach einem Klick auf den Link „Kontaktieren Sie uns“ können Sie eine Kontakt­möglichkeit auswählen (Telefon, E-Mail oder Chat). Möglich ist auch die Eingabe des Links www.amazon.de/kontaktformular, dann den Link „Kontaktieren Sie uns“ auswählen. Unter dem Punkt „Mein Konto“ (kommt nach der Entscheidung für Telefon oder E-Mail-Kontaktaufnahme) die Auswahl Amazon Prime treffen und den separaten Punkt „AK-Vergleich“ auswählen. Oder Sie rufen unter der allgemeinen Hilfe­nummer von Amazon unter 0800/78 32 38 an.

Muss ich die Einkaufs­gutscheine annehmen?

Nein, Sie haben eine Wahl­möglichkeit.Wie lange dauert es bis zur Er­stattung der Preis­er­höhung?Innerhalb von 14 Werk­tagen ab Kontaktierung des Kunden­services erhalten Sie eine Bestätigung von Amazon. Binnen weiterer 14 Werktage erhalten Sie die maßgebliche Preis­erhöhung erstattet. 

Betrifft die Er­stattung auch das Jahr 2019?

Nein. Erstattet werden nur die Preis­erhöhungen für die Jahre 2017 und 2018. Dass der Preis für Amazon Prime generell künftig zu 49 Euro (bzw 24 Euro beim Studenten­tarif) angeboten wird, ist nicht durchsetzbar. Wenn Sie mit den Preisen nicht ein­ver­standen sind, bleibt Ihnen die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen.

Weitere Infos auf der Website der Arbeiterkammer HIER


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