Weitere Angebote

Sociale Medien

Kontakt

WKOÖ weitet Rechtsschutz für Unternehmer aus

Online Redaktion, 04.07.2019 15:46

LINZ. Schon seit vergangenem Jahr bietet die WKOÖ für kleine Betriebe eine Rechtsschutzversicherung für die Verteidigung in Verwaltungsstrafverfahren an. Dieser Schutz wurde nun ausgeweitet.

WKOÖ-Präsidentin Doris Hummer und Direktor Hermann Pühringer präsentierten die erweitere WKOÖ-Rechtsschutzversicherung. Foto:Gerald Friedrich

Schon seit einem Jahr bietet die WKOÖ aktiven Mitgliedsbetrieben mit bis zu 20 Mitarbeitern im Rahmen des Unternehmensschutzpakets eine kostenlose Rechtsschutzversicherung mit der Allianz Elementar Versicherungs AG für die Verteidigung in Verwaltungsstrafverfahren. Dieser Versicherungsschutz - mit einer Bagatellgrenze bei Geldstrafen unter 500 Euro - besteht automatisch aufgrund einer aktiven Mitgliedschaft bei der WKOÖ. „Die Bürokratie wächst automatisch“, so WKO-Präsidentin Doris Hummer. Dementsprechend schwierig sei es alle Regelungen zu kennen und einzuhalten. „Es ist ein Gebiet, wo wir sehen, dass aller unsere Unternehmen Tag täglich damit konfrontiert sind.“

Großer Bedarf

Aufgrund des großen Bedarfes wurde die Versicherung nun ausgeweitet. „Wir haben daher mit unserem Versicherungs-Partner verhandelt, um nicht nur die Betriebe mit bis zu 20 Mitarbeitern abzusichern, sondern alle oö. Betriebe mit bis zu 99 Mitarbeitern. Und das auch noch ohne die bisherige 500-Euro-Bagatellgrenze.“ Das bedeutet das nun 99 Prozent der Mitgliedsbetriebe der WKOÖ von dem Versicherungsschutz umfasst sind. „Jetzt profitieren fast 80.000 heimische Unternehmen von unserer Rechtsschutzversicherung“, ist Hummer stolz.

„Ganze Palette“ abgedeckt

Eine Versicherung bei Verwaltungsverfahren ist neu auf dem Versicherungsmarkt. „Für diese Form gab es keine Verischerung.“ Die WKOÖ-Versicherung umfasst sämtliche Verwaltungsstrafverfahren. So wurden schon Fälle Vom Arbeitnehmerschutzgesetz über das Naturschutzgesetz bis hin zum Pyrotechnikgesetz abgedeckt - „die ganze Palette“.

Ausgenommen sind vorsätzlich begangene Gesetzesverstöße. Nicht versichert sind zudem Strafverfahren beispielsweise wegen unbefugter Gewerbeausübung, Verkehrsdelikten, Finanzvergehen, Verletzung von Bestimmungen nach dem Vergabegesetz oder dem Glücksspielgesetz.


Mehr zum Thema

Artikel

WKOÖ und Land OÖ: 2019 mit Vollgas für Wirtschaftsstandort Oberösterreich

OÖ/LINZ. Mit Maßnahmen aus vier Themenfeldern, wollen Land OÖ und die WKOÖ die abflauende Konjunktur ankurbeln.


Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.

Jetzt anmelden