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Nutzfahrzeug-Korso gegen neue NoVA-Regelung

Anna Stadler, 21.05.2021 18:08

LINZ/OÖ. Der Sozialdemokratische Wirtschaftsverband, die UNOS – Unternehmerisches Oberösterreich und Freiheitliche Wirtschaft OÖ kritisieren die neue NoVA-Regelung bereits heftig und hatten eine Demo angekündigt. Mit einem Nutzfahrzeug-Konvoi haben Unternehmer nun vor der Wirtschaftskammer in Linz lautstark gegen das Gesetz demonstriert.

Die Demo vor der Wirtschaftskammer am Hessenplatz (Foto: Tips/Stadler)
  1 / 4   Die Demo vor der Wirtschaftskammer am Hessenplatz (Foto: Tips/Stadler)

Bereits Anfang Mai übten der Sozialdemokratische Wirtschaftsverband (SWV), die UNOS – Unternehmerisches Oberösterreich und Freiheitliche Wirtschaft OÖ (FW) heftige Kritik am neuen NoVA-Gesetzt (Tips berichtete: www.tips.at/n/533558). „Nachdem nach wie vor keine Reaktion der Wirtschaftskammer im Bezug auf die Forderungen der Rücknahme bzw. Korrektur der Änderung des NoVA Gesetzes 2021 erfolgte, findet eine Protestkundgebung im Bereich des Hessenplatzes vor der Wirtschaftskammer statt“, betonen die Wirtschaftsvertreter, die die größte Fraktion in der WKO, den Wirtschaftsbund zum Handeln auffordern. Am Freitag, den 21. Mai ab 12 Uhr waren daher Unternehmer aus den unterschiedlichsten Berufsgruppen und den verschiedensten Bezirken mit ihren N1 Fahrzeugen im Autokorso am Hessenplatz unterwegs um auf ihre Forderungen hinzuweisen.

Ausnahmeregelung gefordert

Unter anderem fordern sie eine Erweiterung der Ausnahmeregelung im § 3 des NoVA-Gesetzes auf alle Branchen, die zur unmittelbaren Erbringung ihrer Leistungen in überwiegendem Ausmaß auf Fahrzeuge der Klasse N1 angewiesen sind – zumindest für die Dauer, bis am Markt vergleichbare Produkte in der E-Mobilität angeboten werden. „Wir sind nicht gegen Nachhaltigkeit“, betonten Manfred Zaunbauer(SWV), Johannes Egger (UNOS) und der Rene Schachner (FW) im Rahmen der Demo. Für Unternehmer, die auf ihre Fahrzeuge angewiesen sind, sei die neue Regelung jedoch eine massive Belastung. „Da hängt viel dran!“ Für ebendiesen Zeitraum soll auch eine Teilabschreibemöglichkeit bei Neuanschaffung eines Fahrzeuges der Klasse N1 möglich sein.

Auch ein Umtauschbonus und die Berücksichtigung der tatsächlichen Nutzungsdauer befinden sich unter den Forderungen.


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