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2 G-Pläne der Regierung beeinflussen auch die Entscheidung um Urfahraner Herbstmarkt

Jürgen Affenzeller, 08.09.2021 15:46

LINZ. Das Corona-Präventionskonzept zur Abhaltung des Urfahraner Herbstmarktes von 2. bis 10. Oktober gelangt am Donnerstag im Stadtsenat zur Abstimmung. Die Entscheidung wird dann der Linzer Krisenstab fällen. Auch die am Mittwoch präsentierten Maßnahmen der Regierung haben darauf einen direkten Einfluss.

Von 2. bis 10. Oktober ist der Urfahraner Herbstmarkt geplant. (Foto: volker weihbold)
Von 2. bis 10. Oktober ist der Urfahraner Herbstmarkt geplant. (Foto: volker weihbold)

Die Ausarbeitung und alle dazugehörigen Prüfungen des für die Abhaltung des Urfahraner Herbstmarktes notwendigen COVID-19-Präventionskonzeptes sind vollständig abgeschlossen. Von Marktreferent Vize-Bürgermeister Bernhard Baier wurde der entsprechende Umsetzungsantrag, der die Abwicklung aller COVID-19 relevanten Maßnahmen im Zusammenhang mit der Abhaltung des Urfahraner Herbstmarktes umfasst, im Stadtsenat eingebracht und steht am Donnerstag in diesem städtischen Gremium zur Beschlussfassung.

Bauliche Einfriedung des Jahrmarktgeländes

Das eingebrachte Umsetzungspaket umfasst eine vollständige bauliche Einfriedung des Jahrmarktgeländes. Weiters wird für alle Besucher und arbeitenden Personen am Jahrmarktgelände die 3G-Regel gelten. Bei einer von drei Kontrollstellen, die verteilt an zentralen Punkten in der näheren Umgebung des Jahrmarktgeländes situiert sein werden, können Besucher ihren 3G-Nachweis vorzeigen. An den Ein- und Ausgängen zum Jahrmarktgelände erfolgt neben einer Kontrolle des 3G-Nachweises auch die laut der COVID-19-Öffnungsverordnung notwendige Registrierung der Besucher. Darüber hinaus soll durch den nun eingebrachten Antrag auch die Finanzierung für die Umsetzung dieser Maßnahmen anfallenden Kosten in Höhe von rund 250.000€ sichergestellt werden.

 „Um die Sicherheit der Beschicker und Besucher zu gewährleisten, ist die Umsetzung eines entsprechenden COVID-19 Präventionskonzeptes unumgänglich. Der nun eingebrachte Stadtsenatsantrag dient als Rahmen und wichtige Grundlage für die finale Entscheidung des Linzer Krisenstabs, ob der Urfahraner Herbstmarkt heuer abgehalten werden kann“, führt Marktreferent Vize-Bürgermeister Bernhard Baier aus.

Baier: „Regierungsmaßnahmen machen die Entscheidung nicht leichter“

 „Klar ist jedoch, dass die heute von der Bundesregierung präsentierten Maßnahmen, die unter anderem vorsehen, dass unter bestimmten Voraussetzungen nur mehr geimpfte und genesene Personen Zugang zu größeren Veranstaltungen haben werden, diese Entscheidung nicht leichter machen werden“, so Baier weiter, der Anfang nächster Woche die von der Bundesregierung skizzierten Maßnahmen auch mit Vertretern der Marktbeschicker besprechen und diskutieren wird. „Neben den Sicherheitsaspekten für die Besucher ist natürlich auch die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit eine wichtige Voraussetzung für die Abhaltung des Marktes“, erklärt Vize-Bürgermeister Bernhard Baier. 

„Wie auch immer die endgültige Entscheidung des städtischen Krisenstabs ausfallen wird, die Gesundheit aller Besucherinnen und Besucher sowie der Beschickerinnen und Beschicker steht für mich an erster Stelle“, betont Baier abschließend.

Hein: „Keine vernünftige Veranstaltung mit 2G-Regel“

Der freiheitliche Linzer Vizebürgermeister Markus Hein weist in seiner Reaktion darauf hin, dass die türkis-grüne Bundesregierung den Linzern ihren Urfahranermarkt vermutlich verwehren wird: „Die erste Stufe des von der Regierung angekündigten ´Stufenplans´ tritt mit 15. September in Kraft. Da wird es nicht lange dauern, bis die zweite Stufe kommt. Mit dieser würde die türkis-grüne Regierung eine ´2G-Regel´ für den Urfix schaffen und alle Ungeimpften wären damit ausgeschlossen. So kann keine vernünftige Veranstaltung abgehalten werden“, ist sich Hein sicher.


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