Minigolfplatz am Linzer Freinberg: Initiative „Linzer Grüngürtel schützen, jetzt.“ zieht vor Verwaltungsgerichtshof
LINZ. Sechs Jahre lang schon kämpft die Bürgerinitiative „Linzer Grüngürtel schützen, jetzt!“ auch um den Minigolfplatz am Linzer Freinberg. Der Verfassungsgerichtshof hatte eine Klage gegen die Umwidmung der Fläche abgewiesen. Die Anrainer aber geben nicht auf und wollen nun vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen, wie die Initiative am Dienstag mitteilt.

Am Linzer Freinberg ist wie berichtet ein umstrittenes Bauprojekt in Planung. Das 5.000 Quadratmeter großen Grundstück des Kollegium Aloisianum wurde im Gemeinderat 2020 von Grün- in Bauland umgewidmet, im Anschluss an die Swietelksy AG verkauft. Geplant sind dort rund 30 Wohnungen und Tiefgarage.
Die Bürgerinitiative „Linzer Grüngürtel schützen, jetzt.“ sieht eine „verfassungswidrige Anlasswidmung“. Eine Klage vor dem Verfassungsgerichtshof ist allerdings abgelehnt worden, laut Initiative ohne Begründung. Nächster Schritt der Initiative: Sie wendet sich mit einer außerordentlichen Revision an den Verwaltungsgerichtshof.
„Entscheidend für Lebensqualität“
Sprecherin der 2018 aktiven Initiative Renate Ortner in einer Aussendung: „Unser Vorwurf bleibt aufrecht: eine gesetzeswidrige, rein interessensgetriebene, Anlasswidmung im Dienste eines privaten Investors – ohne jedes öffentliche Interesse. Das können wir nicht einfach hinnehmen, das sollte rückgängig gemacht werden“, ist man überzeugt.
Und weiter: „Der Freinberg und der Linzer Grüngürtel sind entscheidend für die Lebensqualität der Linzer. Aktuell ragt das umgewidmete Bauland wie ein Keil in den Grünzug von Linz hinein. Wir wollen das rückgängig machen. Deshalb fordern wir die Aufhebung der Baubewilligung.“
Initiative sieht auch Verfahrensmängel
Auch sieht die Initiative Verfahrensmängel: So sei Anrainern die Akteneinsicht in zentrale Dokumente verweigert worden, das Projekt während des Verfahrens mehrfach abgeändert worden – wodurch der ursprüngliche Beschwerdegegenstand unterlaufen worden sei -, und eine seriöse Grundlagenforschung und Begründung für die Umwidmung des Grundstücks fehle bis heute.
Vertreten werden die Revisionsbewerber vom Linzer Rechtsanwalt Helmut Blum, der in der Aussendung der Initiative ebenfalls „Anlasswidmung“ sieht. „Mit der Revision bitten wir den Verwaltungsgerichtshof um eine Prüfung des Urteils des Verfassungsgerichts.“ Für die Dauer des Verfahrens werde außerdem die aufschiebende Wirkung beantragt, „um irreversible Bauschritte zu verhindern.“
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