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LINZ. Das Landesverwaltungsgericht OÖ hat der Beschwerde stattgegeben: Die Auflösung und Räumung des Protestcamps im Linzer Bergschlösslpark gegen den Bau der A26 waren rechtswidrig, wie am Donnerstag bekannt gegeben wurde.

Das Camp im Bergschlösslpark wurde Anfang Februar geräumt. (Foto: VOLKER WEIHBOLD)
Das Camp im Bergschlösslpark wurde Anfang Februar geräumt. (Foto: VOLKER WEIHBOLD)

Am 5. Februar 2026 führte die Polizei die Auflösung und zwangsweise Räumung des Protestcamps durch, Tips hat berichtet. Der damalige Versammlungsleiter erhob Beschwerde – mit dem Hauptargument, dass es sich um eine angemeldete und nicht untersagte Versammlung handle. Er sah sich in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Versammlungsfreiheit verletzt.

Das Landesverwaltungsgericht hat dem nun stattgegeben.

Sonderbaustelle für Bohrkopf-Bergung  

Hintergrund war ein Bohrkopf, der im Bereich des Protestcamps unterirdisch stecken geblieben war. Zu dessen Bergung musste eine Sonderbaustelle eingerichtet werden.

Auch lesen:

Die Landespolizeidirektion OÖ löste die Versammlung wegen Bedrohung der öffentlichen Ordnung auf – mit der Begründung der Gefährdung der Sicherheit der Versammlungsteilnehmer aufgrund der Einrichtung der Baustelle zur Bergung des Bohrkopfs.

Wie das Landesverwaltungsgericht feststellte, war aber bereits zum Zeitpunkt der Anmeldung der Versammlung bekannt, dass sich der Bohrkopf genau in diesem Bereich befand und Bergungsarbeiten erforderlich sein würden. Dennoch wurde die Versammlung nicht untersagt.

Das Gericht befand auch: Ein die öffentliche Ordnung bedrohender Charakter müsse von der Versammlung selbst ausgehen. Die Versammlung sei aber von Beginn bis zur Auflösung – wie angemeldet – unverändert abgehalten worden.

Grüne: „Vorgehen besonders fragwürdig“

„Angesichts des vorliegenden Urteilsspruchs ist das Vorgehen der Polizei besonders fragwürdig. Die Exekutive hat sich an die rechtlichen Vorgaben zu halten und sich nicht über den Rechtsstaat hinwegzusetzen“, kommentiert der Klubobmann der Linzer Grünen Helge Langer. „Das Demonstrations- und Versammlungsrecht ist eines der höchsten Güter in einer demokratischen Gesellschaft, das es unbedingt zu schützen gilt.“


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