Weitere Angebote

Sociale Medien

Kontakt

Stift Melk: „Meldungen über eine jahrelange Säumigkeit sind unwahr“

Margareta Pittl, 28.11.2017 11:50

MELK. Der Stadt wurden vom Land NÖ Bedarfsgelder in der Höhe von 200.000 Euro gestrichen. Grund dafür, so medial kolportiert, sollen fehlende Zahlungen des Stiftes an die Stadtgemeinde sein. Das Stift Melk sah sich nun gezwungen, Stellung zu nehmen und Sachverhalte richtig zu stellen.

Foto: Stadt Melk / Franz Gleiß
Foto: Stadt Melk / Franz Gleiß

„Es besteht eine aufrechte Vereinbarung zwischen der Stadtgemeinde Melk und dem Stift Melk, die Frage der Lustbarkeitsabgabe nicht über die Medien auszutragen“, heißt es eingangs in der Stellungnahme des Stiftes. „Leider wurde diese Vereinbarung von Seiten der Stadtgemeinde gebrochen“, bedaueren Abt Georg Wilfinger und Karl Edelhauser, Wirtschaftdirektor des Stifes, in ihrer Aussendung und sehen sich nun zu einer Richtigstellung medial kolportierter Aussagen gezwungen: „Das Stift Melk hat bisher weder Zahlungsaufforderungen der Stadtgemeinde Melk zur Zahlung einer Lustbarkeitsabgabe ignoriert noch sind wir der Zahlung säumig geworden. Vielmehr gab es aufgrund der seit Jahren laufend dazu geführten Gespräche entsprechende Stundungsbescheide der Stadtgemeinde Melk, die Lustbarkeitsabgabe auf die kulturtouristischen Eintritte bis zu einer inhaltlichen Klärung nicht abführen zu müssen! Auf andere Veranstaltungen, wie zum Beispiel Konzerte, wurde und wird seit Jahren die Lustbarkeitssteuer gezahlt. Die Meldungen über eine jahrelange Säumigkeit sind daher unwahr und müssen zurückgewiesen werden“, stellt das Stift klar und verweist auf einen im Juni von Abt und Bürgermeister schriftlich unterzeichneten Lösungsvorschlag.

Lösungsvorschlag

Dieser lautete für die Jahre von 2014 bis 2016 wie folgt: „Die gesamte offene Abgabe wird mit den beantragten Bedarfsmitteln des Landes NÖ zu offenen Projekten der Stadtgemeinde Melk abgedeckt und getilgt.“ Für 2017 bis 2021 wurde folgende Lösung vereinbart: Der Haushalt der Stadtgemeinde Melk wird vom Land NÖ so unterstützt, dass die Gemeinde vom Stift Melk keine Lustbarkeitsabgabe einheben muss beziehungsweise eine Lustbarkeitsabgabe einhebt, deren Höhe für das Stift Melk finanziell verkraftbar ist.Die ab 2014 mit Gemeindeverordnung festgesetzte Abgabe auf Museen kommentiert das Stift mit der Aussage: „Die Vertreter der Stadtgemeinde Melk haben dem Stift Melk immer kommuniziert, grundsätzlich keine Lustbarkeitsabgabe einheben zu wollen. Vielmehr seien sie durch die budgetäre Situation der Gemeindefinanzen zu dieser Verordnung verpflichtet und wollten mit dem Land-NÖ über einen (teilweisen) Ersatz durch Landesmittel verhandeln. So wurde bereits bei erster Fälligkeit Anfang 2015 die Abgabe gestundet, und in damaligen Gesprächen letztendlich die Nicht-Einhebung bis zum Sommer 2017 vereinbart! Es galt immer als versprochen, dass, sollte es – insbesondere im Rahmen der damals offenen Finanzausgleichsverhandlungen – durch Wegfall der Lustbarkeitssteuer zu keiner zufriedenstellenden Lösung kommen, für das Stift keinerlei Zahlungsverpflichtung bestünde. Letztendlich sollte die Forderung der Lustbarkeitsabgabe zur Gänze als Förderung der Stadtgemeinde Melk für die Restaurierungsarbeiten dem Stift Melk „gegengerechnet“ werden. Das Stift Melk sah sich deshalb weder formal verpflichtet noch aufgrund der Zusagen angehalten, eine Lustbarkeitsabgabe auf die kulturtouristischen Eintritte abzuführen beziehungweise sogar rückwirkend zu zahlen.“

Zurückhaltung

VP-Bürgermeister Thomas wollte die Vorgänge rund um die gestrichenen Bedarfsgelder nicht kommentieren und ist um Zurückhaltung bemüht: „Das Stift ist ein wichtiges Aushängeschild und wir sind intensiv um Lösungen bemüht. Ich bin als Bürgermeister auch eine Abgabenbehörde und muss mit öffentlichen Aussagen sparsam umgehen.“


Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.

Jetzt anmelden