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Rückerstattung ORF-Gebühren: Tausende Österreicher könnten bis zu 500 Euro erhalten

Tips Logo Verena Beneder, LL.B., 07.02.2026 22:43

ÖSTERREICH. Seit Anfang 2024 sorgt der verpflichtende ORF-Beitrag immer wieder für Diskussionen. Jeder Haushalt pro Hauptwohnsitz muss den Beitrag bezahlen. Für manche Freiberufler und Unternehmer führte die Regelung jedoch zu Problemen: Wenn die Betriebs- und Privatadresse identisch sind, wurden die Gebühren teilweise doppelt erhoben. Das könnte nun vorbei sein.

Symbolbild: vegefox.com/stock.adobe.com
Symbolbild: vegefox.com/stock.adobe.com

Der ORF-Beitrag liegt je nach Bundesland inklusive Landesabgaben bei rund 15 bis 20 Euro pro Monat. Offiziell ist pro Haushalt nur eine Zahlung vorgesehen. In der Praxis kam es aber zu doppelten Forderungen, insbesondere bei Selbstständigen, Steuerberatern und kleinen Unternehmern, deren private Meldeadresse gleichzeitig als Geschäftsadresse dient.

Wer ist vom doppelten ORF-Beitrag betroffen?

Vor allem Einzelunternehmer und Freiberufler sind von den doppelten Zahlungen betroffen. In manchen Fällen summierte sich der überzahlte Betrag über mehrere Monate auf bis zu 500 Euro. Schätzungen zufolge könnten tausende Österreicher in den letzten Jahren zu viel gezahlt haben.

Rückerstattung ORF-Beitrag ist geplant

Für Betroffene wird derzeit ein standardisiertes Rückforderungsmodell vorbereitet, das die Antragstellung erleichtert. Die Rückzahlung soll gegen eine geringe Gebühr möglich sein und wird voraussichtlich ab Montag, 09. Februar 2026 online verfügbar sein. Die Rückforderung betrifft ausschließlich Fälle, in denen die Gebühr doppelt erhoben wurde. Eine Doppelzahlung gilt als unzulässig.

Hintergrund und Befreiungsmöglichkeiten

Bereits im vergangenen Jahr sorgten doppelte Vorschreibungen des ORF-Beitrags für Beschwerden. Unter bestimmten Bedingungen können Haushalte zudem generell vom Beitrag befreit werden, etwa bei geringem Einkommen oder Bezug bestimmter Sozialleistungen. Ob alle Betroffenen die volle Summe zurückerhalten, bleibt abzuwarten. Klar ist jedoch, dass die Regelung angepasst werden muss, um Doppelzahlungen künftig zu vermeiden.  


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