Probleme mit dem Fluggepäck? Das sollten Reisende wissen
ÖSTERREICH. Geht der Koffer auf einer Flugreise verloren, kommt verspätet an oder wird beschädigt, sollten Reisende rasch handeln. Der ÖAMTC weist auf wichtige Meldefristen hin und erklärt, welche Kosten Fluggesellschaften übernehmen können.

Wer am Gepäckband vergeblich auf seinen Koffer wartet, sollte sich noch am Flughafen an den zuständigen Gepäckdienst wenden. Dort wird üblicherweise ein Property Irregularity Report, kurz PIR, erstellt. Wie der ÖAMTC am 20. August 2026 informiert, sollten Reisende die Bestätigung unbedingt aufbewahren, da sie für die weitere Abwicklung wichtig sein kann.
Zusätzlich muss der Schaden der Fluggesellschaft schriftlich gemeldet werden, wenn Ansprüche geltend gemacht werden sollen. Dabei unterscheiden sich die Fristen je nach Art des Problems.
Bei Schäden gelten sieben Tage
Beschädigtes Gepäck muss unverzüglich nach Entdeckung, spätestens aber innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt gemeldet werden. Kommt ein Koffer verspätet an, beträgt die Frist für die schriftliche Meldung 21 Tage ab der Zustellung.
Ist ein Gepäckstück 21 Tage nach dem vorgesehenen Übergabetermin noch nicht angekommen, gilt es als verloren. Der ÖAMTC empfiehlt dennoch, einen Verlust möglichst rasch bei der Fluggesellschaft bekannt zu geben.
Haftung bis rund 1.600 Euro
Für verlorenes oder beschädigtes Reisegepäck haften Fluggesellschaften laut ÖAMTC derzeit bis zu einem Höchstbetrag von rund 1.600 Euro. Wer besonders wertvolle Gegenstände oder hochwertige Kleidung im aufgegebenen Gepäck transportiert, sollte deshalb über zusätzlichen Versicherungsschutz nachdenken.
Eine weitere Möglichkeit ist, einen höheren Gepäckwert beim Check in anzugeben. Dafür kann je nach Fluggesellschaft ein Aufpreis anfallen.
Ersatzkäufe bei verspätetem Koffer
Kommt das Gepäck erst später am Reiseziel an, dürfen Betroffene notwendige Dinge für die Zwischenzeit kaufen. Dazu können etwa Hygieneartikel, Unterwäsche, Nachtwäsche und frische Kleidung zählen. Manche Fluggesellschaften stellen dafür auch ein sogenanntes Overnight Kit bereit.
In vielen Fällen müssen Reisende die Ersatzkäufe zunächst selbst bezahlen. Erstattet werden grundsätzlich notwendige und angemessene Ausgaben. Sämtliche Rechnungen und Belege sollten deshalb aufbewahrt und anschließend bei der Fluggesellschaft eingereicht werden.
Gepäckregeln schon vor dem Abflug prüfen
Probleme lassen sich teilweise bereits bei der Reiseplanung vermeiden. Reisende sollten vor der Buchung kontrollieren, welches Gepäck im jeweiligen Tarif enthalten ist und welche Gewichts- und Größenlimits gelten.
Bei wertvollen Gegenständen empfiehlt es sich zudem, vor der Reise zu prüfen, ob eine bestehende Versicherung mögliche Gepäckschäden oder Verluste abdeckt. So lässt sich das finanzielle Risiko im Ernstfall reduzieren.








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