Halloween-Süßigkeiten: ein Fall in OÖ geklärt, Kinder manipulierten Naschereien selbst
Ö. In Österreich sind 21 Fälle von mutmaßlich manipulierten Halloween-Süßigkeiten aufgetaucht. Die Ermittler konnten bereits vier Fälle klären: Kinder manipulierten die Süßigkeiten selbst, teils aus Jux, teils aufgrund einer Online-Challenge.

Mit Stand Donnerstagmorgen sind österreichweit 21 Fälle im Zusammenhang mit mutmaßlich manipulierten Halloween-Süßigkeiten gemeldet worden. Davon entfallen sieben Fälle auf die Steiermark (Bezirke Leibnitz, Weiz, Gleisdorf und Murtal), sechs auf Niederösterreich (Bezirke Amstetten, Melk und Bruck an der Leitha), vier auf Oberösterreich (Bezirke Linz und Vöcklabruck), drei auf Wien sowie ein Fall auf Salzburg (Stadt Salzburg).
Ein Fall in OÖ geklärt
Die intensive kriminalpolizeiliche Arbeit zeigt bereits erste Ergebnisse: Vier Fälle, einer in Wien und einer in Oberösterreich, und zwei in der Steiermark konnten mittlerweile geklärt werden.
In allen diesen Fällen dürften Kinder die Süßigkeiten selbst manipuliert haben. „In drei Fällen dürfte dies erfolgt sein um die eigenen Eltern zu erschrecken. In einem Fall dürfte eine sogenannte Online-Challenge der Auslöser gewesen sein, mit dem Ziel, die Polizei bewusst in die Irre zu führen“, berichtet das Bundeskriminalamt.
Internet als möglicher Ausgangspunkt weiterer Manipulationen
Bereits zu Beginn der Ermittlungen wurde die Vermutung aufgestellt, dass das Internet bei der Verbreitung entsprechender Inhalte und der Nachahmung solcher Handlungen eine wesentliche Rolle spielen könnte. Diese Annahme hat sich in den beiden geklärten Fällen nun bestätigt.
Jeder Fall wird ernst genommen und umfassend geprüft
Ausdrücklich betont das Bundeskriminalamt, dass die bisherigen Ermittlungsergebnisse keine pauschalen Rückschlüsse auf die übrigen Fälle zulassen. Jeder einzelne Vorfall wird weiterhin ernst genommen und sorgfältig untersucht.
Polizei warnt vor vermeintlichen Scherzen und Online-Challenges
Das Bundeskriminalamt warnt eindringlich davor, derartige Handlungen als harmlosen Scherz zu betrachten oder entsprechende Online-Challenges nachzuahmen.
Wer Süßigkeiten manipuliert, andere Personen bewusst in Angst versetzt oder dadurch Polizeieinsätze auslöst, muss je nach Sachverhalt mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Jugendliche sind in Österreich ab 14 Jahren grundsätzlich strafmündig und können für strafbare Handlungen selbst zur Verantwortung gezogen werden.
Die Ermittlungen zu den weiteren gemeldeten Vorfällen werden mit unvermindertem Nachdruck fortgesetzt.








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