Vorsicht vor Wildwechsel im Spätsommer und Herbst
OÖ. Ab dem Spätsommer beginnt die Jahreszeit, in der besondere Vorsicht vor Wildunfällen geboten ist. Der Verkehrsclub ARBÖ weiß, wie man bei Wildwechsel hinterm Steuer richtig reagiert, und gibt Tipps zur Vermeidung von Wildunfällen.

Zumeist sollte man in der Morgen- und Abenddämmerung mit Wildwechsel rechnen. Ganz wichtig ist daher: Tempo reduzieren und vorausschauend sowie mit permanenter Bremsbereitschaft durch die Morgen- und Abenddämmerung fahren, gerade im Bereich von Wäldern und zwischen Feldern und Fluren. Unbedingt ausreichend Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug einhalten.
Nicht Dauerhupen
Sieht man das querende Wild noch rechtzeitig, mehrmals kurz die Hupe betätigen. Keinesfalls Dauerhupen oder mit dem Fernlicht blenden. „Dies irritiert das Wild und es kann passieren, dass es im Schock einfach mitten auf der Fahrbahn stehen bleibt“, warnt Thomas Harruk, Landesgeschäftsführer des ARBÖ Oberösterreich.
Die gefährlichsten Situationen entstehen durch unkontrollierte Ausweich- und Bremsmanöver, bei denen das Auto auf die Gegenfahrbahn gerät. Experten raten, im Zweifel eher einen abgebremsten Zusammenstoß mit dem Wild in Kauf zu nehmen, als hektisch zu reagieren.
Wenn es doch zum Unfall kommt
Kommt es trotzdem zu einer Kollision, muss wie bei jedem anderen Unfall reagiert werden, so Harruk: „Warnblinker einschalten, Warnweste anziehen, bevor das Fahrzeug verlassen wird, Warndreieck aufstellen und gegebenenfalls verletzten Personen erste Hilfe leisten.“
Die Polizei muss auf jeden Fall verständigt werden. Wer dies verabsäumt, macht sich wegen Nichtmeldens eines Sachschadens strafbar und bekommt auch keinen Schadenersatz durch die Versicherung. Selbst wenn das Tier nur angefahren wurde und noch weglaufen konnte, muss die Polizei verständigt werden. Diese kontaktiert dann den zuständigen Jagdaufseher, der sich mit seinem Jagdhund auf die Suche nach dem Tier macht.“ Ein angefahrenes, verletztes Tier sollte auf keinen Fall berührt werden. Es könnte zubeißen oder mit Tollwut infiziert sein. Getötetes oder verletztes Wild darf auch nicht mitgenommen werden, auch nicht zum Tierarzt, denn ansonsten macht man sich der Wilderei strafbar, was mit Geld- oder Haftstrafen geahndet wird, warnt der ARBÖ.
Besteht eine Kaskoversicherung für das KFZ ist es außerdem wichtig, diese vom Unfall in Kenntnis zu setzen. Die für die Versicherung notwendige Bestätigung wird von der Polizei ausgestellt.


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