ÖGB: Homeoffice wird weiter freiwillig bleiben
OÖ. Seit 1. April 2021 gelten neue gesetzliche Regelungen für das Arbeiten Zuhause. Davon sind derzeit vier von zehn Beschäftigten betroffen, informiert der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB). Er hat Antworten auf Fragestellungen, unter anderem zur Unfallversicherung und zur Haftung bei Schäden, zusammengefasst.

Wie berichtet haben sich Bund und Sozialpartner auf neue gesetzliche Regelungen für das Arbeiten im Homeoffice geeinigt. Seit 1. April 2021 sind sie in Kraft. „Es ist wichtig, dass nach langwierigen Verhandlungen jetzt endlich klare Rahmenbedingungen für die Arbeit im Home-Office vereinbart wurden“, freut sich ÖGB-Regionalsekretär Linz-Land Sascha Lindenmayr. Seit Ausbruch der Corona-Pandemie hätten vier von zehn Beschäftigten in Österreich immer wieder mobil gearbeitet, die überwiegende Mehrheit davon im Homeoffice.
Vereinbarung soll schriftlich sein
Homeoffice bleibe weiterhin freiwillig und Vereinbarungssache. Die Regeln sollen schriftlich festgehalten werden, sagt Lindenmayr. Das Arbeiten von Zuhause müsse in beidseitigem Einvernehmen geklärt werden, wobei der Arbeitgeber die dafür notwendigen digitalen Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen habe. Darunter fallen etwa IT-Hardware wie Laptop, Tastatur, Maus und Monitor, gegebenenfalls Drucker und Scanner, aber auch Software, die nötige Datenverbindung oder ein Diensthandy. Verwendet der Arbeitnehmer seine eigenen Arbeitsmittel, muss der Arbeitgeber eine Pauschale zahlen.
Werden Arbeitsmittel des Dienstgebers im Homeoffice beschädigt, ist der Dienstnehmer nur eingeschränkt haftbar. Das umfasst auch Haushaltsangehörige. „Insbesondere wenn Kinder etwas kaputt machen, wird die Mutter oder der Vater für den Schaden nicht haften müssen. Es sei denn, es kann grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden“, führt Lindenmayr aus.
Unfallversicherung gilt auch bei Unfällen auf dem Weg
Darüber hinaus ist im Gesetz eine Unfallversicherung vorgesehen. Im Detail umfasst diese nicht nur Arbeitsunfälle, sondern auch Unfälle, die sich im Zusammenhang mit Homeoffice ereignen. Das gilt etwa für Wege von oder zu einer Kinderbetreuungseinrichtung oder für Wege zur Apotheke oder zum Lebensmitteleinkauf in der Mittagspause.
Bei weiteren Fragen können sich Mitglieder direkt an den ÖGB wenden. Zudem hat die Arbeiterkammer Oberösterreich auf ihrer Webseite häufige Fragen, unter anderem zu Arbeitszeit im Homeoffice, beantwortet.


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