Suche


Weitere Angebote

Sociale Medien

Kontakt

OÖ. Seit 1. April 2021 gelten neue gesetzliche Regelungen für das Arbeiten Zuhause. Davon sind derzeit vier von zehn Beschäftigten betroffen, informiert der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB). Er hat Antworten auf Fragestellungen, unter anderem zur Unfallversicherung und zur Haftung bei Schäden, zusammengefasst.

  1 / 2   Der Arbeitgeber hat fürs Homeoffice die nötigen Arbeitsmaterialien zur Verfügung zu stellen oder alternativ eine Pauschale für das Verwenden eigener Geräte zu zahlen (Symbolbild). (Foto: goodluz/Shutterstock.com)

Wie berichtet haben sich Bund und Sozialpartner auf neue gesetzliche Regelungen für das Arbeiten im Homeoffice geeinigt. Seit 1. April 2021 sind sie in Kraft. „Es ist wichtig, dass nach langwierigen Verhandlungen jetzt endlich klare Rahmenbedingungen für die Arbeit im Home-Office vereinbart wurden“, freut sich ÖGB-Regionalsekretär Linz-Land Sascha Lindenmayr. Seit Ausbruch der Corona-Pandemie hätten vier von zehn Beschäftigten in Österreich immer wieder mobil gearbeitet, die überwiegende Mehrheit davon im Homeoffice.

Vereinbarung soll schriftlich sein

Homeoffice bleibe weiterhin freiwillig und Vereinbarungssache. Die Regeln sollen schriftlich festgehalten werden, sagt Lindenmayr. Das Arbeiten von Zuhause müsse in beidseitigem Einvernehmen geklärt werden, wobei der Arbeitgeber die dafür notwendigen digitalen Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen habe. Darunter fallen etwa IT-Hardware wie Laptop, Tastatur, Maus und Monitor, gegebenenfalls Drucker und Scanner, aber auch Software, die nötige Datenverbindung oder ein Diensthandy. Verwendet der Arbeitnehmer seine eigenen Arbeitsmittel, muss der Arbeitgeber eine Pauschale zahlen.

Werden Arbeitsmittel des Dienstgebers im Homeoffice beschädigt, ist der Dienstnehmer nur eingeschränkt haftbar. Das umfasst auch Haushaltsangehörige. „Insbesondere wenn Kinder etwas kaputt machen, wird die Mutter oder der Vater für den Schaden nicht haften müssen. Es sei denn, es kann grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden“, führt Lindenmayr aus.

Unfallversicherung gilt auch bei Unfällen auf dem Weg

Darüber hinaus ist im Gesetz eine Unfallversicherung vorgesehen. Im Detail umfasst diese nicht nur Arbeitsunfälle, sondern auch Unfälle, die sich im Zusammenhang mit Homeoffice ereignen. Das gilt etwa für Wege von oder zu einer Kinderbetreuungseinrichtung oder für Wege zur Apotheke oder zum Lebensmitteleinkauf in der Mittagspause.

Bei weiteren Fragen können sich Mitglieder direkt an den ÖGB wenden. Zudem hat die Arbeiterkammer Oberösterreich auf ihrer Webseite häufige Fragen, unter anderem zu Arbeitszeit im Homeoffice, beantwortet.


Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.

Jetzt anmelden


Weitere Beiträge

Was sich bei Notfällen und OP-Wartezeiten in den oö. Spitälern verbessert

Was sich bei Notfällen und OP-Wartezeiten in den oö. Spitälern verbessert

OÖ/LINZ/ROHRBACH. Das oö. Gesundheitssystem ist in einer angespannten Situation, vor einem Jahr war es besonders häufig in den Schlagzeilen ...

Tips - total regionalKarin Seyringer
Wer zahlt, kommt schneller dran? AK-Studie zu Wartezeiten bei OP-Terminen in OÖ

Wer zahlt, kommt schneller dran? AK-Studie zu Wartezeiten bei OP-Terminen in OÖ

OÖ/LINZ. Die Arbeiterkammer (AK) OÖ kritisiert lange Wartezeiten bei geplanten Operationen – und kritisiert zudem mögliche Wartelisten-Vorreihungen. ...

Tips - total regionalKarin Seyringer
Die Gewinner des Caesar Kommunikationspreises 2026 stehen fest

Die Gewinner des Caesar Kommunikationspreises 2026 stehen fest

OÖ/LINZ. Beim oö. Kommunikationspreis CAESAR sind am Mittwochabend im Posthof Linz 36 Arbeiten ausgezeichnet worden. Je zwölf erhielten Gold, ...

Tips - total regionalKarin Seyringer
SPÖ Oberösterreich will anschieben statt aufschieben

SPÖ Oberösterreich will "anschieben statt aufschieben"

OÖ/LINZ. Die SPÖ Oberösterreich hat am Mittwoch ihre Herbstkampagne für die Landtagswahl 2027 in Oberösterreich präsentiert. Sie will „#Anschieben ...

Tips - total regionalKarin Seyringer
Seiter folgt Gasselsberger als deutscher Honorarkonsul in OÖ

Seiter folgt Gasselsberger als deutscher Honorarkonsul in OÖ

LINZ. Martin Seiter ist neuer Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland in Oberösterreich. Der designierte Generaldirektor der Oberbank wurde ...

Tips - total regionalKarin Seyringer
Verkürztes Lehramtsstudium startet mit höheren Anmeldezahlen

Verkürztes Lehramtsstudium startet mit höheren Anmeldezahlen

OÖ/LINZ/SALZBURG. Kurz nach dem Start des reformierten Lehramtsstudiums Sekundarstufe Allgemeinbildung wird in Oberösterreich und Salzburg ...

Tips - total regionalKarin Seyringer
Weitere Beiträge