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OÖ/LINZ. Im Landtag ist am Donnerstag die Oö. Kinderbildungs- und betreuungs-Novelle 2023 beschlossen worden. Die schrittweise Reduktion der Gruppengrößen und die Ausweitung der Öffnungszeiten sind zentrale Punkte. Abgelehnt wurde die Oppositions-Forderung nach einem Rechtsanspruch auf Betreuung ab dem ersten Lebensjahr. Update (16. Juni): Die Gewerkschaft reagiert in einem Offenen Brief zur kritisierten Möglichkeit einer Suspendierung von Kindern.

Oö. Landtag - Archivfoto (Foto: Volker Weihbold)
Oö. Landtag - Archivfoto (Foto: Volker Weihbold)

Mit der beschlossenen Novelle sei der nächste Schritt in Richtung „Kinderland Nr. 1“ gesetzt worden. „Unser Ziel ist es, die bestmögliche Bildung für unsere Kinder zu garantieren. Daher investieren wir in Verbesserungen in den Krabbelstuben und Kindergärten, weil das schließlich die ersten Bildungseinrichtungen sind“, so OÖVP-Klubobmann Christian Dörfel.

„Wir gehen in Oberösterreich unseren erfolgreichen Weg im Bereich des Kinderschutzes und der Kinderbildung konsequent weiter. Die heute beschlossene Novelle ist ein wichtiger Meilenstein zur Entlastung der oberösterreichischen Familien“, ergänzt FPÖ-Bildungssprecherin Stefanie Hofmann.

Keine Einigkeit bei Rechtsanspruch

SPÖ und NEOS hatten eigene dringliche Anträge zum Thema Kinderbetreuung eingebracht. Darunter die Forderung nach einem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem ersten Lebensjahr. Der Antrag wurde in der Debatte mit schwarzblauer Mehrheit abgelehnt.

„Wir setzten auf Wahlfreiheit. Die Einrichtungen sind dazu da, die Familien zu unterstützen und nicht sie zu ersetzen. Darum sind wir auch klar gegen einen Rechtsanspruch auf Betreuung. Die Erfahrungen aus anderen Staaten zeigen, dass durch einen Rechtsanspruch der Druck auf Mütter steigt, wieder in den Arbeitsmarkt einzusteigen“, glaubt Dörfel.

SPÖ: „Politik schadet Kindern“

„Die schwarzblaue Mehrheit verweigert Kindern das Recht auf kostenlose Kinderbildung“, reagiert SPÖ-Klubchefin Sabine Engleitner-Neu. Die SPÖ hatte gefordert, dass sich die Oö. Landesregierung bei den aktuellen Finanzausgleichsverhandlungen für mehr Geld einsetzen solle, um den Rechtsanspruch auf kostenlose Kinderbildung ab dem ersten Lebensjahr zu realisieren. „Die Politik von ÖVP und FPÖ schadet nicht nur Kindern, sondern dem gesamten Bundesland. Gerade was das Angebot an vollzeittauglicher Kinderbildungseinrichtungen angeht, steht Oberösterreich sehr schlecht da. Ein Rechtsanspruch auf kostenlose Kinderbildung ab dem ersten Lebensjahr würde eine konkrete Verbindlichkeit schaffen.“ Sie verweist auch darauf, dass das nicht vorhandene Kinderbildungsangebot der Hauptgrund für die hohe Teilzeitquote von Frauen sei.

Von den NEOS kam ein dringlicher Antrag für einen Stufenplan hin zu Gruppengrößen mit maximal zehn Kindern und ebenfalls Rechtsanspruch ab dem ersten Geburtstag, wenn Eltern das brauchen. Klubobmann Felix Eypeltauer zeigte sich „entsetzt“ über die Aussage von ÖVP-Klubobmann Dörfel im Landtag, dass der Rechtsanspruch eigentlich „der direkte Weg zur Zwangsarbeit junger Mütter“ sei.

„In modernem Oberösterreich nichts zu suchen“

„Diese Haltung hat in einem modernen Oberösterreich nichts zu suchen. Wir NEOS verurteilen diese Respektlosigkeit gegenüber allen Eltern, die einen Betreuungsplatz brauchen, sei es aus beruflichen Gründen oder weil Mütter oder Väter nach einem Schicksalsschlag oder einer Trennung keine andere Möglichkeit haben“, so Eypeltauer. Für Bildungssprecherin Julia Bammer sei der Rechtsanspruch eigentlich ein Ausbau des Angebots. „Das widerspricht in keinster Weise dem Modell, dass Eltern sich bewusst dafür entscheiden können, ihr Kind zu Hause zu betreuen. Wenn allerdings zu wenig Betreuungsplätze zur Verfügung stehen, dann gibt es für Eltern, die arbeiten wollen, keine Wahlfreiheit.“

Kritik an Suspendierungs-Möglichkeit

In der Novelle enthalten ist auch die Möglichkeit einer zeitlich befristeten Suspendierung von Kindern bei außergewöhnlicher Gefährdung von Kindern/Personal. Dies sorgte schon im Vorfeld für Aufregung, SPÖ-Abgeordnete Doris Margreiter stellte dazu eine Anfrage an LH-Stellvertreterin Bildungs-Landesrätin Christine Haberlander (ÖVP). Der Wunsch sei von den Gewerkschaften gekommen, betonte Haberlander, außerdem sei das eine „Kann-Regelung“.

Update: Gewerkschaft reagiert in Offenem Brief

„Wir, die Gewerkschaften GPA und younion OÖ, wenden uns zutiefst verwundert über die missverständlichen Behauptungen hinsichtlich der Suspendierung von Kindergartenkindern an Sie“, heißt es in einem Offenen Brief der Gewerkschaften an Landeshauptmann Thomas Stelzer und seine Stellvertreterin Haberlander. „Die Äußerung, die bis zu achtwöchige Suspendierungsmöglichkeit von Kindergartenkindern sei ein Wunsch der Gewerkschaften gewesen, ist schlichtweg falsch. Das wurde im Rahmen der Verhandlungen weder besprochen noch vereinbart und seitens der Gewerkschaften auch nie gefordert. Diese stand erstmals im ersten Gesetzentwurf zur Oö. Kinderbildungs- und betreuungs-Novelle 2023. Wir haben uns immer dafür eingesetzt, dass das Verfahren für sonderpädagogischen Bedarf beschleunigt wird, um im Falle einer außergewöhnlichen Gefährdung eine Personalaufstockung zu ermöglichen“, heißt es weiter von den Zeichnern Wolfgang Gerstmayer (Geschäftsführer GPA Oberösterreich) und Mario Kalod (Landessekretär younion Oberösterreich).

Kritik von Kinderfreunden

Im Vorfeld hatten unter anderem auch die Kinderfreunde Kritik geübt: „Es kann nicht sein, dass verhaltensauffällige Kinder sprichwörtlich vor die Türe gesetzt werden. Wir setzen uns täglich für die Kinderrechte ein. Hier werden sie definitiv missachtet“, so Helmut Gotthartsleitner, Vorsitzender der Kinderfreunde OÖ. Die Kinderfreunde OÖ fordern Unterstützung wie Kindergartensozialarbeit.

 


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