Pädagogische Assistenzkräfte: Verordnung kundgemacht
OÖ. Wie berichtet wird mit 1. September das neue Berufsbild „pädagogische Assistenzkraft“ in Oberösterreich eingeführt. Die Verankerung erfolgt über eine eigene Verordnung der Bildungsdirektion, die nun kundgemacht wurde.

Durch die Kundmachung der Verordnung gilt ab 1. September 2023: Es wird eine facheinschlägige Grundausbildung mit einem Umfang von 60 Stunden sowie ein positiver Pflichtschulabschluss für pädagogische Assistenzkräfte notwendig sein. Diese Anforderungen sollen sicherstellen, dass die pädagogische Qualität in den Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen auf hohem Niveau gehalten wird, heißt es vom Land OÖ.
„Mit den neuen Regeln und dem höheren Bildungsniveau für pädagogische Assistenzkräfte rücken wir unser Ziel, Oberösterreich zum Kinderland Nummer 1 zu machen, weiter in greifbare Nähe!“, ist LH-Stellvertreterin Christine Haberlander (ÖVP) überzeugt.
Auch die bisher als Helferinnen und Helfer bezeichneten Beschäftigten in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen wurden zu pädagogischen Assistenzkräften aufgewertet. Die Rolle und der Wert dieser werde damit klarer definiert und ihre Bedeutung für die Kinderbetreuung und -erziehung gestärkt. Mit dem Kinderbetreuungspaket in OÖKinderbetreuungspaket in OÖ wurden bei pädagogischen Assistenzkräften zuletzt auch Gehaltserhöhungen und eine Sonderurlaubsregelung eingeführt.


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