Oö. Jagdgesetz vor Beschluss im Landtag: Kritik von den Grünen
OÖ/LINZ. 60 Jahre schon besteht das aktuelle Oö. Jagdgesetz, in der Landtagssitzung am Donnerstag steht der Beschluss der Novelle auf der Tagesordnung. Die Oö. Grünen hat Kritikpunkte und werden einen Antrag auf getrennte Abstimmung stellen.
„Mit dem neuen Oö. Jagdgesetz forcieren wir eine Balance zwischen Wald und Wild, schaffen mehr Rechtssicherheit und Verwaltungsvereinfachung und fördern den Umweltschutz. Damit treffen wir den Zahn der Zeit und sind künftigen Herausforderungen bestens gewappnet“, so Jagd- und Agrar-Landesrätin Michaela Langer-Weninger (ÖVP).
Wesentliche Änderungen im Überblick
Die wesentlichen Neuerungen betreffen:
- Grundsätze des Jagdrechts: Jagdrecht liegt weiterhin beim Grundeigentum; Jagd ist nun auch Landeskultur
- Abgehen von der Verpflichtung zur Verpachtung durch Einräumung der Möglichkeit der Bestellung einer Verwalterin bzw. eines Verwalters
- Mitwirkung der Gemeinde bei der Erstellung des Verteilungsplans sowie Möglichkeit, das Pachtentgelt durch Gemeinden auszuzahlen
- Umfassender Katalog an Strafbestimmungen (Strafmaß bei schweren Delikten bis 20.000 Euro). Mindeststrafe (2.000 Euro) für Verletzung der Schonzeiten, wenn davon besonders geschützte Arten betroffen sind.
- Der bisherige Jagdausschuss auf Ortsebene soll künftig in einen Gemeindejagdvorstand umgestaltet werden.
- Durch die Erstellung eines Musterpachtvertrags samt einem Katalog an rechtlich geprüften Zusatzvereinbarungen wird der Verwaltungsaufwand reduziert
- Füttern ist von 16. Oktober bis 15. Mai erlaubt, aber nur, wenn es artgerecht erfolgt - keine Fütterungsverpflichtung. Füttern ist in der Notzeit verpflichtend, diese wird durch die BH bestimmt.
- Schiedsstelle für Jagd- und Wildschäden ersetzt die Wildschadenskommission. Diese wird künftig auf Bezirksebene eingerichtet und auf Vorschlag von Landwirtschaftskammer und Landesjagdverband besetzt
- Der Bezirksjagdbeirat wird künftig mit je drei Personen von der Landwirtschaftskammer und des Landesjagdverbandes besetzt, den Vorsitz führt der Bezirksjägermeister.
- Schaffung einer Möglichkeit, Wild, das in eine geschützte Kulturfläche eingedrungen ist und dort Schäden verursacht, unabhängig von der Schonzeit zu erlegen, um weitere Schäden zu verhindern.
- Wildschadensregelung für besonders geschützte Wildarten (zB Schwäne) - Ersatz aus Landesmitteln soll gewährt werden.
- Ruhezonen können auf gemeinsamen Antrag von Grundeigentümer und der Jagdausübungsberechtigten im Umkreis der Rotwildfütterung oder für besondere Fälle mit Bescheid der BH festgelegt werden
Am Donnerstag, 25. Jänner, soll das neue Oö. Jagdgesetz im Landtag beschlossen werden und mit Beginn des neuen Jagdjahres, dem 1. April, in Kraft treten.
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Grüne sehen Gesetz abseits von Natur- und Artenschutz
„Das Gesetz hat durchaus gute Ansätze und bringt ein Verschieben zu Gunsten der Grundbesitzer und der Baumbestände. Für eine große Reform ist dies aber zu wenig. Es ist ein Gesetz v.a. für Jäger und eingeschränkt auch für Bauern. Ein gutes Jagdgesetz darf Natur- und Artenschutz sowie den Aufbau klimafitter Wälder nicht als Anhängsel betrachten, sondern muss sie ins Zentrum rücken und ihren Vertretern eine starke Stimme geben. Das ist hier nicht geschehen“, kritisiert der Naturschutzsprecher der Oö. Grünen Rudi Hemetsberger.
Die Grünen werden 21 von 91 Paragrafen nicht zustimmen, so Hemetsberger.
Die Forderungen unter anderem:
- die Interessen des Natur-, Arten- und Lebensrumschutzes deutlich stärker zu verankern
- wildlebende, gefährdete Tierarten seien vollkommen zu schonen
- die Wildfütterung sei stärker einzuschränken, die Verpflichtung sollte, geht es nach den Grünen, generell fallen
- stärkere Einschränkung der Verwendung von Fallen
- durch die Schaffung von Wildruhezonen könnte es zu einer Einschränkung der allgemeinen Wegefreiheit kommen, wird befürchtet
ÖVP: Jagdgesetz ist nicht Naturschutzgesetz
Auf die Kritik von Hemetsberger reagieren der Vorsitzende des Unterausschusses Josef Rathgeb und ÖVP-Klubobmann Christian Dörfel: „Die Entstehung des neuen Jagdgesetzes wurde stets von den zuständigen Fachabteilungen des Amtes der OÖ. Landesregierung in enger Abstimmung begleitet. Das betrifft nicht nur den land- und forstwirtschaftlichen Bereich, sondern auch die relevanten Themen des Naturschutzes“, so Rathgeb.
Dörfel: Es müsse klar wischen dem Jagdgesetz und dem Naturschutzgesetz unterschieden werden. „In den Beratungen wurde mit den Stellungnahmen von Vertretern des Naturschutzes, des Tierschutzes und der alpinen Vereine stets sehr sensibel umgegangen. Viele der Anregungen und Klarstellungen wurde in das neue Gesetz aufgenommen. Am Ende regelt das Jagdgesetz aber den Jagdbetrieb und damit vorrangig die Wechselbeziehung zwischen Waldbesitzer sowie Jägern. Natur- und Artenschutzbelange werden dagegen hauptsächlich im Naturschutzgesetz geregelt.“
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