Weitere Angebote

Sociale Medien

Kontakt

Nach 60 Jahren neu: Oö. Jagdgesetz ist beschlossen

Tips Logo Karin Seyringer, 26.01.2024 10:53

OÖ/LINZ. Am Donnerstag ist in der Landtagssitzung im Linzer Landhaus das neue Oö. Jagdgesetz beschlossen worden, einstimmig – bis auf Teile, die von den Grünen wie angekündigt abgelehnt wurden. Das Gesetz tritt zu Beginn des neuen Jagdjahres am 1. April in Kraft.

Landtagsabgeordneter Josef Rathgeb (Vorsitzende des Unterausschusses), Landesjägermeister Herbert Sieghartsleitner, Jagd- und Agrar-Landesrätin Michaela Langer-Weninger (ÖVP) und Landwirtschaftskammer OÖ-Präsident Franz Waldenberger freuen sich über den Beschluss des neuen Oö. Jagdgesetzes. (Foto: Land OÖ)

Für Jagd- und Agrar-Landesrätin Michaela Langer-Weninger (ÖVP) komme Oberösterreich mit dem neuen Gesetz „ein modernes Jagdrecht, das aktuellen und ökologischen Anforderungen gerecht wird. Dabei war mir vor allem ein breiter Konsens wichtig, der auch die großteils einstimmige Annahme des Gesetzes untermauert.“

Die wichtigsten Änderungen

Konkrete Änderungen und Neuerungen sind unter anderem ein umfassender Katalog an Strafbestimmungen für Verletzung der Schonzeiten, die Erstellung eines Musterpachtvertrags, das Füttern ist von 16. Oktober bis 15. Mai erlaubt, aber nur wenn es artgerecht erfolgt. Füttern ist in der Notzeit verpflichtend, diese wird durch die Bezirkshauptmannschaft bestimmt. Eine Schiedsstelle für Jagd- und Wildschäden ersetzt die Wildschadenskommission. Die bisherigen Jagdausschüsse werde durch Gemeindejagdvorstände abgelöst.

„Das Oö. Jagdgesetz forciert vor allem die Balance zwischen Wald und Wild. Zudem wird künftig der Umweltschutz gefördert, der Verwaltungsaufwand verringert und mehr Rechtssicherheit geschaffen“, ist die Landesrätin überzeugt.

Grüne Kritik: „Natur- und Artenschutz zu wenig berücksichtigt“

Der Naturschutzsprecher der Grünen OÖ Rudi Hemetsberger kritisierte vor dem Beschluss, dass der Natur- und Artenschutz im neuen Gesetz unterrepräsentiert seien. Auch die Förderung klimafitter Wälder und Sicherstellung der Zugänglichkeit der Wälder für Freizeit- und Erholungszwecke sei zu wenig berücksichtigt. „Ein gutes Jagdgesetz darf Natur- und Artenschutz sowie den Aufbau klimafitter Wälder nicht als Anhängsel betrachten, sondern muss sie ins Zentrum rücken und ihren Vertretern eine starke Stimme geben. Das ist hier nicht geschehen“, so Hemetsberger.

Eine Forderung der Grünen war, wildlebende, gefährdete Tierarten (wie Hermelin, Auer- und Birkwild, Steinadler oder Tafelente) vollkommen zu schonen oder überhaupt in das Regime des Naturschutzgesetzes zu überführen.

Mehr zum Thema: Oö. Jagdgesetz vor Beschluss im Landtag: Kritik von den Grünen

Langer-Weninger kann dieser Kritik und Forderung nur wenig abgewinnen: „Das neue Jagdgesetz zeugt von einer tiefen Verantwortung gegenüber der Natur, indem es beispielsweise auch Hegeverpflichtungen festlegt, die nicht nur der Erhaltung, sondern auch der Schaffung von Lebensräumen festlegt. Wird aber eine Tierart aus dem Jagdgesetz genommen, fällt sie unter den Anwendungsbereich des Naturschutzgesetzes, das eine solche Verpflichtung nicht vorsieht.“

Inkrafttreten mit neuem Jagdjahr

Erstmals Anwendung findet das Oö. Jagdgesetz am 1. April – dem im Gesetz festgeschriebenen Datum des Inkrafttretens und gleichzeitigem Beginn des Jagdjahres.

Mehr zum Thema: Einigung zu neuem OÖ. Jagdgesetz erzielt

Mehr zum Thema: Neues Jagdgesetz: „Ein mutiger und für die Zukunft wichtiger Schritt“


Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.

Jetzt anmelden