Auch Oberösterreichs Bestatter haben nun eine Innungsfahne
OÖ/LINZ. Als Ausdruck der Wertschätzung für das Wissen über Traditionen und die lange Geschichte der Bestattungskultur wurde in einem intensiven Prozess eine Innungsfahne für die Bestattungsbranche in Oberösterreich erstellt. Die Segnung der neuen Landesinnungsfahne fand am Mittwoch im Mariendom in Linz statt. Alle 134 aktiven oö. Bestattungsunternehmen waren dazu eingeladen.
„Die neue Fahne wird unseren Berufszweig bei Ehrungen und Messen repräsentieren und aufwerten. Sie steht für die Tradition der Bestattungsunternehmen in Oberösterreich und dient als Symbol für den Zusammenhalt in der Branche. Künftig wird sie auch bei Trauerfeiern für verstorbene Bestatterinnen und Bestatter gezeigt. Sie begrüßt neue Personen in unserem Berufszweig, ehrt sie an Meilensteinen ihres Schaffens und verabschiedet sie. Die hohe Bedeutung des Bestatterhandwerks wird hierdurch sichtbar“, freut sich Innungsmeister Martin Dobretsberger.
„Innungsfahnen sind für die Berufsgruppen in der Sparte Gewerbe und Handwerk ein wichtiges Symbol und ein Repräsentationsmerkmal nach außen“, betonen auch Wirtschaftskammer OÖ-Vizepräsident Leo Jindrak und Spartenobmann Michael Pecherstorfer.
Durchdachte Symbole und Motive
Die neue Fahne ist vor allem in Schwarz und Violett gehalten. Schwarz als traditionelle Farbe der Bestatter und violett als transzendente Farbe des Übergangs und Neubeginns. Als zentrale Motive zeigt die Innungsfahne die Grablegung Christi mit Josef von Arimathäa als Schutzpatron der Bestatter und eine Frau, die symbolisch für alle Bestatterinnen und Bestatter steht. Das aufgehende Senfkorn auf dem Bild steht schlussendlich für die Hoffnung, dass das Leben immer wieder neu erblüht.
Segnung im Dom
Traditionell wird eine neue Fahne auch gesegnet. Die Segnung fand am Mittwoch im Mariendom statt. Im Anschluss fand der Branchentag statt, der sich den für Bestattungsunternehmen relevanten Themen Selbstfürsorge und -vorsorge, Kindertrauer sowie der Novelle des oö. Leichenbestattungsgesetz widmete, die am 19. April in Kraft getreten ist.
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