Baukostenobergrenze im gemeinnützigen oö. Wohnbau wird angehoben
OÖ/LINZ. Das Wohnbauressort des Landes OÖ hat am Montag Änderungen in drei Verordnungen in Begutachtung geschickt. Unter anderem wird die Baukostenobergrenze für den gemeinnützigen Wohnbau angehoben. Damit wird einem Anliegen der Bauwirtschaft entsprochen.

Änderungen der „Oö. Nachverdichtungs-Verordnung“, der „Oö. Neubauförderungs-Verordnung sowie der „Oö. Junges-Wohnen-Verordnung“ wurden in Begutachtung geschickt.
Der Baukostenobergrenzen-Quadratmeterbetrag wird von bisher 1.800 Euro auf 2.060 Euro angehoben.
Das entspricht einer Steigerung von rund 14,5 Prozent. Der Sockelbetrag bleibt unverändert, damit erhöht sich die gesamte Baukostenobergrenze bei durchschnittlichen Bauvorhaben um rund zwölf Prozent.
Haimbuchner: Anpassung notwendig
„Diese Anpassung ist notwendig, damit Wohnbauprojekte wirtschaftlich umsetzbar bleiben und weiterhin leistbare Wohnungen errichtet werden können. Davon profitieren die heimischen Bauunternehmen ebenso wie die oberösterreichische Bevölkerung“, so Landeshauptmann-Stellvertreter Wohnbaureferent Manfred Haimbuchner (FPÖ).
Auch Förderdarlehen werden angehoben
Im Zuge dessen werden auch die Förderdarlehen der Abteilung Wohnbauförderung um rund 16 Prozent angehoben. Bei einem Projekt mit 25 Wohnungen, mit einer durchschnittlichen Größe von 70 Quadratmetern, beträgt die Förderung momentan 96.000 Euro pro Wohneinheit. Mit der Anhebung soll künftig in diesem Beispiel die Förderung 111.400 Euro pro Wohnung betragen.
„Die Erhöhung der Baukostenobergrenze war der Bauwirtschaft ein großes Anliegen, was angesichts der wirtschaftlichen Lage und der anhaltenden Teuerung durchaus verständlich ist. Um die dadurch entstehenden höheren Kosten entsprechend abzufedern, erhöhen wir auch unsere Förderdarlehen“, so Haimbuchner.
Die zusätzlichen nötigen Mittel seien abgesichert. „Wir haben in den vergangenen Jahren verantwortungsvoll gewirtschaftet. Dadurch sind wir heute in der Lage, auf die gestiegenen Baukosten zu reagieren und die höheren Förderleistungen zu finanzieren, ohne ein höheres Budget zu veranschlagen“, bekräftigt der zuständige Landesrat. Auch 2027 würden in Oberösterreich wieder 2.000 geförderte Wohnungen errichtet werden.
OÖVP-Wohnbausprecher Josef Rathgeb verweist auf die konstant hohe Bauleistung der letzten Jahre. Mit der Budgetpolitik der Landesregierung mit Finanzreferent Landeshauptmann Thomas Stelzer und Wohnbaureferent Haimbuchner sei in der kommenden Förderperiode noch bessere Unterstützung möglich. Mit den Verordnungsnovellen werde sichergestellt „dass die Mieten auch in wirtschaftlich angespannten Zeiten leistbar bleiben.“
SPÖ sieht „endlich Bewegung“
SPÖ-OÖ-Chef Martin Winkler begrüßt die Erhöhung der Baukostenobergrenze. „Nach jahrelangem Stillstand kommt endlich Bewegung in den oberösterreichischen Wohnbau.“ Die bisherige Baukostenobergrenze hätte zahlreiche gemeinnützige Wohnbauprojekte wirtschaftlich kaum noch umsetzbar gemacht. „Es war höchste Zeit, die Realität anzuerkennen. Wenn Bauunternehmen zu den vorgegebenen Kosten nicht mehr bauen können, entstehen auch keine neuen Wohnungen“, so Winkler.
Zudem erneuert er seine Forderung, die Mittel aus der Wohnbaumilliarde des Bundes ausschöpfen und dafür das Wohnbauprogramm auf 2.500 Wohnungen zu erhöhen.








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