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Finanzielle Unterstützung für Familien zum Schulstart

Mag. Melanie Mai, 14.09.2020 09:17

BEZIRK PERG. Der Schulbeginn und laufende Ausgaben während des Jahres stellen für viele Familien eine finanzielle Belastung dar. Der ÖAAB im Bezirk Perg hat daher eine Übersicht über die Unterstützungsmöglichkeiten zusammengestellt.

Max Oberleitner gibt finanzielle Tipps zum Schulstart. (Foto: ÖVP Schwertberg)
Max Oberleitner gibt finanzielle Tipps zum Schulstart. (Foto: ÖVP Schwertberg)

„Neben der Durchsetzung unserer politischen Ziele steht die Service-Information zu wichtigen gesetzlichen Rahmenbedingungen und Förderungen im Mittelpunkt der Arbeit des ÖAAB Oberösterreich. Gerade Familien mit Kindern liegen uns besonders am Herzen“, sagt Max Oberleitner, Bezirksobmann des OÖVP-Arbeitnehmerbundes.

Schulstartgeld

Man erhält 100 Euro für jedes schulpflichtige Kind, für das man Familienbeihilfe bezieht. Die automatische Auszahlung erfolgt mit der Familienbeihilfe im September, mit der in diesem Jahr auch der coronabedingte Kinderbonus in der Höhe von 360 Euro pro Kind ausbezahlt wird.

Schulveranstaltungshilfe

Gefördert werden Eltern vom Land Oberösterreich, wenn mindestens ein Kind im Laufe des Schuljahres an einer viertägigen Schulveranstaltung teilgenommen hat oder mehrere Kinder an mehrtägigen Schulveranstaltungen mit mindestens einer Nächtigung teilgenommen haben. Der Zuschuss beträgt je nach Anzahl der Nächtigungen zwischen 50 Euro für zweitägige Schulveranstaltungen bis 125 Euro für fünftägige und längere Veranstaltungen. Unterstützung des Bundes für Schulveranstaltungen gibt es einmalig bis zu 180 Euro, je nach sozialer Bedürftigkeit und Dauer der Schulveranstaltung, die jedoch mindestens fünf Tage außerhalb der Schule stattfinden muss.

Schulfahrtbeihilfe

Wenn mindestens zwei Kilometer eines Schulweges nicht im Rahmen einer kostenlosen Beförderung oder der Schülerfreifahrt zurückgelegt werden können, erhält man je nach Länge des Schulweges und Anzahl der Schulbesuchstage 4,40 bis 39,40 Euro pro Monat.

Schulbeihilfe

Schulbeihilfe erhält man beim Besuch einer mittleren oder höheren Schule ab der 10. Schulstufe. Dabei ist soziale Bedürftigkeit Voraussetzung. Es gibt einen Grundbetrag von 1.130 Euro, der in bestimmten Fällen erhöht oder vermindert wird.

Heimbeihilfe

Heimbeihilfe erhält man beim Besuch einer mittleren, höheren oder polytechnischen Schule, wenn Hin- und Rückweg nicht zumutbar sind und der Schüler deshalb außerhalb des Wohnortes der Eltern wohnt. Soziale Bedürftigkeit ist Voraussetzung. Details zu den Beihilfen findet man auf ooe-oeaab.at


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